24.02.2010 - 11 Einrichtung eines Gestaltungsrates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Klipp bringt die Vorlage ein und betont
sein großes Vertrauen in die konsensuellen Entscheidungen des
Gestaltungsrates. Er betont die Absicht, die Beratungen des Gestaltungsrates
öffentlich stattfinden zu lassen und er werde dafür auch bei den Bauherren
werben. Sie sollten das auch positiv für die Bauherren in Anspruch nehmen und
die Verfahren transparent machen. Allerdings könne der Gestaltungsrat seine
Arbeit erst nach der Bestätigung der Haushaltssatzung aufnehmen, da dies keine
pflichtige Aufgabe der Stadt sei.
Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, wie der Gestaltungsrat
letztlich zustande kommen werde. Dass die Stadtverordnetenversammlung sich in
geeigneter Weise sich damit befassen solle, stehe nur in der Begründung und
könnte so erfolgen, wie vom Ausschuss für Finanzen empfohlen oder der Beirat
werde nach der Bestätigung der Mitglieder in der StVV oder im Hauptausschuss
durch den Oberbürgermeister berufen.
Herr Klipp entgegnet, dass vor der Berufung eine Information
der Stadtverordneten denkbar sei sowie eine Erörterung der Vorschläge.
Bezüglich der Bestätigung in der StVV habe es unterschiedliche Diskussionen
gegeben verbunden mit der Frage, ob das zu einer Aufwertung des Beirates führe
und was passiere, wenn die StVV einen Vorschlag ablehne. Frau Engel-Fürstberger
verweist auf den von der Fraktion FDP im Ausschuss für Finanzen eingebrachten
und mehrheitlich empfohlenen Änderungsantrag zum § 2 Absatz 2 der Anlage 1, der
wie folgt geändert werden soll:
Die Mitglieder des Gestaltungsrates werden auf Vorschlag des
Oberbürger-meisters von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt.
Sie meine, es sei schon wichtig zu wissen, ob die gewählten
Stadtverordneten den Vorschlag des Oberbürgermeisters auch wollen.
Herr Schröder fragt nach, ob die Besetzung des Beirates mit
externem Sachver-stand bedeute, dass Bürgerinitiativen, die sich seit langem
für die Landeshauptstadt engagieren, damit ausgeschlossen seien. Herr Klipp
verweist in seiner Antwort auf die Kriterien der wirtschaftlichen Unabhängigkeit
und darauf, dass nach der Geschäftsordnung alle ausgeschlossen seien, die 2
Jahre davor und 1 Jahr nach ihrer Mitarbeit in Potsdam Bauvorhaben realisiert
haben oder realisieren wollen. Es sei fatal, wenn Mitglieder des Beirates sich
als befangen erklären oder sich erklären müssten. Potsdamer seien nicht
ausgeschlossen; an die Mitglieder gebe es aber hohe fachliche Anforderungen –
nämlich die eines Fachpreisrichters – und sie müssen über Expertenwissen
verfügen. Damit, so Herr Schröder, wären engagierte Bürger nicht dabei, weil
sie die Anforderungen an die Qualifikation nicht erfüllen. Dass sie nicht
ernennungsfähig seien, bedeute nicht, sie seien von der Diskussion
ausgeschlossen.
Daraufhin stellt Herr Schubert den Geschäftsordnungsantrag,
die Vorlage nochmals zurückzustellen. Die hohen fachlichen Anforderungen würden
zwar in der Vorlage stehen, dass es sich um ein reines Expertengremium handeln
werde, sei aber so explizit nicht wahrgenommen worden.
Herr Dr. Scharfenberg spricht sich anschließend gegen eine
Zurückstellung aus, denn die Frage einer hohen „Fachlichkeit“ sei für ihn
unstrittig – das Weitere müsse im Verfahren ausgestaltet werden. Außerdem sei
die Vorbereitung der Vorlage sehr demokratisch gewesen unter Einbeziehung der
Stadtverordneten. Herr Exner spricht sich für eine Zurückstellung aus, um sich
über die Frage zu verständigen, wie weit das sowohl fachlich als auch regulativ
beschränke. Da in der Sache nichts „anbrenne“, könne das in der nächsten
Hauptausschusssitzung nochmals besprochen und in der April-Sitzung der StVV
beschlossen werden.
Anschließend
wird der Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage zurückzustellen, zur Abstimmung
gestellt und mit 7 Ja-Stimmen, bei 5 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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