24.02.2010 - 11 Einrichtung eines Gestaltungsrates

Beschluss:
vertagt
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Herr Klipp bringt die Vorlage ein und betont  sein großes Vertrauen in die konsensuellen Entscheidungen des Gestaltungsrates. Er betont die Absicht, die Beratungen des Gestaltungsrates öffentlich stattfinden zu lassen und er werde dafür auch bei den Bauherren werben. Sie sollten das auch positiv für die Bauherren in Anspruch nehmen und die Verfahren transparent machen. Allerdings könne der Gestaltungsrat seine Arbeit erst nach der Bestätigung der Haushaltssatzung aufnehmen, da dies keine pflichtige Aufgabe der Stadt sei.

Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, wie der Gestaltungsrat letztlich zustande kommen werde. Dass die Stadtverordnetenversammlung sich in geeigneter Weise sich damit befassen solle, stehe nur in der Begründung und könnte so erfolgen, wie vom Ausschuss für Finanzen empfohlen oder der Beirat werde nach der Bestätigung der Mitglieder in der StVV oder im Hauptausschuss durch den Oberbürgermeister berufen.

Herr Klipp entgegnet, dass vor der Berufung eine Information der Stadtverordneten denkbar sei sowie eine Erörterung der Vorschläge. Bezüglich der Bestätigung in der StVV habe es unterschiedliche Diskussionen gegeben verbunden mit der Frage, ob das zu einer Aufwertung des Beirates führe und was passiere, wenn die StVV einen Vorschlag ablehne. Frau Engel-Fürstberger verweist auf den von der Fraktion FDP im Ausschuss für Finanzen eingebrachten und mehrheitlich empfohlenen Änderungsantrag zum § 2 Absatz 2 der Anlage 1, der wie folgt geändert werden soll:

Die Mitglieder des Gestaltungsrates werden auf Vorschlag des Oberbürger-meisters von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt.

 

Sie meine, es sei schon wichtig zu wissen, ob die gewählten Stadtverordneten den Vorschlag des Oberbürgermeisters auch wollen.

Herr Schröder fragt nach, ob die Besetzung des Beirates mit externem Sachver-stand bedeute, dass Bürgerinitiativen, die sich seit langem für die Landeshauptstadt engagieren, damit ausgeschlossen seien. Herr Klipp verweist in seiner Antwort auf die Kriterien der wirtschaftlichen Unabhängigkeit und darauf, dass nach der Geschäftsordnung alle ausgeschlossen seien, die 2 Jahre davor und 1 Jahr nach ihrer Mitarbeit in Potsdam Bauvorhaben realisiert haben oder realisieren wollen. Es sei fatal, wenn Mitglieder des Beirates sich als befangen erklären oder sich erklären müssten. Potsdamer seien nicht ausgeschlossen; an die Mitglieder gebe es aber hohe fachliche Anforderungen – nämlich die eines Fachpreisrichters – und sie müssen über Expertenwissen verfügen. Damit, so Herr Schröder, wären engagierte Bürger nicht dabei, weil sie die Anforderungen an die Qualifikation nicht erfüllen. Dass sie nicht ernennungsfähig seien, bedeute nicht, sie seien von der Diskussion ausgeschlossen.

Daraufhin stellt Herr Schubert den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage nochmals zurückzustellen. Die hohen fachlichen Anforderungen würden zwar in der Vorlage stehen, dass es sich um ein reines Expertengremium handeln werde, sei aber so explizit nicht wahrgenommen worden.

Herr Dr. Scharfenberg spricht sich anschließend gegen eine Zurückstellung aus, denn die Frage einer hohen „Fachlichkeit“ sei für ihn unstrittig – das Weitere müsse im Verfahren ausgestaltet werden. Außerdem sei die Vorbereitung der Vorlage sehr demokratisch gewesen unter Einbeziehung der Stadtverordneten. Herr Exner spricht sich für eine Zurückstellung aus, um sich über die Frage zu verständigen, wie weit das sowohl fachlich als auch regulativ beschränke. Da in der Sache nichts „anbrenne“, könne das in der nächsten Hauptausschusssitzung nochmals besprochen und in der April-Sitzung der StVV beschlossen werden.

Anschließend wird der Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage zurückzustellen, zur Abstimmung gestellt und mit 7 Ja-Stimmen, bei 5 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

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Anlagen zur Vorlage