17.02.2010 - 4.18 Entgeltordnung der Schwimmhallen und Strandbäder

Beschluss:
geändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Drucksache wird verzichtet.

 

In der Diskussion weist Herr Stab darauf hin, dass er sich im Vergleich die Tariflisten der Berliner Bäder angesehen habe. Festzustellen sei, dass es dort keine Zeitbegrenzungen gebe, dafür aber die Preise 0.50 € höher liegen.

Herr Exner spricht die evtl. Auswirkungen auf die Kalkulation an.

Herr Schüler bittet darum, dass diesbezüglich Rücksprache mit Herrn Paffhausen geführt wird.

 

Herr Kellermann schlägt die Verlängerung der Zeiten insbesondere für Familien vor.

 

Herr Schultheiß bittet um Formulierung eines entsprechenden Prüfauftrages dahingehend, ob die Nutzungszeiten auf 2 Stunden verlängert werden können.

 

Vorgeschlagen wird folgende Ergänzung zur Drucksache:

„ 3. Außerdem wird geprüft, ob die Dauer der Nutzungszeiten auf 2 Stunden verlängert werden kann. Dabei sind die kalkulatorischen Auswirkungen mit zu überprüfen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen der genannten Ergänzung mit 6/0/0 zu.

 

Herr Kümmel stellt den vorliegenden Antrag mit der o. g. Ergänzung des 3. Punktes

zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt folgenden geänderten Antrag der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Aufhebung der Entgeltordnung der städtischen Schwimmhallen und Strandbäder sowie Bootsplätze der Landeshauptstadt Potsdam vom 16.11.2001.

 

2. Eintrittspreise für die Schwimmhallen und Strandbäder der Stadtwerke Potsdam GmbH gemäß Anlage.

 

3. Außerdem wird geprüft, ob die Dauer der Nutzungszeiten auf 2 Stunden verlängert werden kann. Dabei sind die kalkulatorischen Auswirkungen mit zu überprüfen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       1         

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4838&TOLFDNR=58642&selfaction=print