13.04.2010 - 4.2 Information zu den Prioritäten Straßensanierung...

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Berichterstattung  durch Herrn Praetzel (Bereich Verkehrsanlagen) zu den Prioritäten in der Landeshauptstadt Potsdam  

 

1.      Allgemeines

 

Die Straßensanierung in der LHP richtet sich nach dem Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden sowie der Ausstattung mit finanziellen Mitteln des laufenden Aufwandes für die produktbezogenen Leistungen.

Diese Leistungen werden unterteilt in 4 Kategorien:

 

1.      Betrieblicher Erhalt (Leistungen des Bauhofs)

·         Sichern von Gefahrstellen

·         Beseitigung von Gefahrstellen bis 5,00 m²

·         Straßenkontrolle einschl. der Entwässerungsanlagen

·         Unterhaltung des Straßenmobiliar (Bänke, Poller etc.)

·         Reinigung und Austausch von Verkehrszeichen

 

2.      Baulicher Erhalt (Leistungen Bauhof und Vergabeleistungen)

·         Beseitigung von Gefahrstellen über 5,00 m²

·         Fugensanierung

·         partieller bituminöser Oberflächenschluss

·         Fräsleistungen durch ursächliche Aufschiebungen

·         Reparatur von Schutzplanken

·         Regulierung von Bordanlagen, Absenkungen (Barrierefreiheit)

·         Straßenseitenraumberäumung (Bankette)

 

3.      Instandsetzung (Vergabeleistungen)

·         großflächige Erneuerung von bit. Deckschichtbelägen (Dünnschichtbeläge, bit. Oberflächenbehandlungen)

·         großflächige Umpflasterungen bei Pflaster- und Plattenbelägen

·         Herstellung vereinfachter Deckenbefestigungen für unbefestigte Wege

 

4.      Erneuerung

·               Sie umfasst Leistungen, die die Lebensdauer von Verkehrsanlagen signifikant  verlängern bzw. einem Neubau gleichkommen. Diese Leistungen werden durch Investitionsmaßnahmen abgedeckt.

 

 

2. Wie erfolgt eine Prioritätensetzung von Aufgaben zur Straßeninstandsetzung

 

Die Abarbeitung von Sanierungsleistungen im öffentlichen Straßenraum (einschließlich dazugehöriger Nebenanlagen) richten sich nach:

 

1.      dem Maß der ausgehenden Verkehrsgefährdung

2.      dem überörtlichen und blauen Netz

3.      dem Netz des ÖPNV

4.      verkehrswichtiger Hauptstraßen

5.      Knotenpunkten und Plätzen

6.      dem Nebenstraßennetz

 

In diesem Jahr stehen dem Bereich Verkehrsanlagen zur Abarbeitung von Leistungen der Kategorien 1 - 3  aus Haushaltsmitteln des laufenden Aufwandes in Höhe von 1.431.300 € zur Verfügung.

Zusätzlich wurden einmalig finanzielle Mittel in Höhe von 350.000 € für die Winterschadensbeseitigung 2010 zur Verfügung gestellt.

Damit sind auf ca. 5,3 Mio. m² Verkehrsflächen alle 3 Kategorien der Straßenunterhaltung zu bedienen. Das entspricht etwa 0,33 €/m² und damit 1/3 des zu veranschlagenden Bedarfs.

Weiterhin sind Prioritäten für das Programm von Barcelona in Höhe von 80.000 € und das Radverkehrskonzept in Höhe von 370.000 € zu berücksichtigen.

 

Zudem ist vorgesehen, für den Erhalt von Natursteinpflasterstraßen zu sorgen. Dafür sind Mittel in Höhe von 300.000 € vorzusehen. Der verbleibende Rest von 1.031.300 € steht ausschließlich für die Gefahrabwehr der 3 Kategorien zur Verfügung.

                                                    

3. Stand der Winterschadensbeseitigungen 2010

 

 

Damit stehen noch  ca. 519.000 € zur Verfügung, um Gefahrstellen auf allen

Verkehrsflächen der LHP zu beseitigen. Erfahrungsgemäß werden die Mittel

bereits im Oktober aufgebraucht sein.

 

Frau Hüneke (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt es, dass die Verwaltung erstmals 300.000 € für den Erhalt von Natursteinpflasterstraßen vorsieht. Sie äußert jedoch ihre Bedenken, ob ein Ansatz von 300.000 € für die Brandenburger Vorstadt ausreichend ist.

 

 

Herr Jäkel (DIE LINKE) unterstützt die Argumentation von Frau Hüneke, dass künftig ausreichend Mittel bereitzustellen sind.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei der Verwaltung für die Berichterstattung.

 

 

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