13.04.2010 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 126 "Industriegebiet Potsdam-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) erläutert auch hier noch einmal kurz den Inhalt des Bebauungsplanes und die Ergebnisse aus den einzelnen Verfahrensschritten.

 

In diesem Zusammenhang erklärt Herr Goetzmann, auf Anfrage von Herrn Kümmel, den Anwesenden, was unter einem „passiven Bestandsschutz“ zu verstehen ist und ob die Anbieter befürchten müssen, in ihren Entwicklungsmöglichkeiten am Standort beschnitten zu werden.

 

Weitere Anfragen hierzu gibt es nicht.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Bebauungsplan Nr. 126 "Industriegebiet Potsdam-Süd", Satzungsbeschluss zu beschließen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd" entschieden (s. Anlagen 1 und 2).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung  beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              6

Ablehnung:                0

Stimmenthaltung:      0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4858&TOLFDNR=60202&selfaction=print