18.05.2010 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 9 "Gewerbe- und Marktzentrum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sh. TOP 3.1

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Uetz-Paaren" (OT Uetz-Paaren)  entschieden (s. Anlagen 1A und 1B)

 

2.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Uetz-Paaren" (OT Uetz-Paaren) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

 

3.      Dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Bebauungspläne im Friedrichspark wird zugestimmt (s. Anlage 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

 

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Anlagen zur Vorlage