26.05.2010 - 8 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Auf
die in der letzten Hauptausschusssitzung geführte Diskussion und die
Zurückstellung des Antrags verweisend, betont der Oberbürgermeister, dass der
zu dieser Drucksache geführte Schriftverkehr mit der Sparkasse an alle
Hauptausschussmitglieder ausgereicht worden sei.
Herr
Lehmann beantragt anschließend das Rederecht für Herrn Ferdinand Fiedler, der
in Babelsberg geschäftsansässig sei und in der Karl-Liebknecht-Straße eine
Fläche von 1.200 m² gewerblich betreibe. Gegen das Rederecht für Herrn Fiedler
erhebt sich kein Widerspruch.
Herr
Fiedler beschreibt seinerseits die Situation bezüglich der Vermarktung von
Gewerbeflächen als schwierig und verweist auf entsprechende Gegenmaßnahmen wie
die Senkung der Mietkosten. Aus einer Sicht verschärfe sich diese Situation in
Folge der Schaffung neuer Handelsflächen.
Auf
einen von Herrn Fiedler verwendeten Vergleich mit den Spandau-Arcarden und der
Verödung der Spandauer Altstadt eingehend, entgegnet Herr Klipp, dass dieser
nicht zutreffend sei, weil in Babelsberg von diesen Größenordnungen nicht
ausgegangen werde. Von der AG Babelsberg, die auch zahlreiche Babelsberger
Händler vertrete, wurde in zwei Schreiben (die ebenfalls allen vorliegen) genau
das Gegenteil von dem eben Vorgetragenen beschrieben und sich für die Stärkung
des Standortes ausgesprochen.
Herr
Dr. Scharfenberg fragt Herrn Klipp, welche zeitlichen Auswirkungen der Weg über
den jetzigen B-Plan haben werde. Dieser entgegnet, dass er keinen konkreten
Zeitstrahl nennen könne, weil ein privater Investor für das Gelände gesucht
werden müsse und er die Entwicklung nicht voraussehen könne.
Frau
Knoblich betont, dass sie die Ausführungen von Herrn Fiedler unterstütze und
die Fluktuation selbst beobachten könne. Da das Einzelhandelskonzept die
Grundlage für die jetzt geführte Auseinandersetzung bilde, fragt sie nach einer
in diesem Konzept beschriebenen Rekrutierung der Flächen nicht nur von der
Sparkasse, sondern auch von der Schule. Die Schule allerdings sei vor 1 ½
Jahren vergeben, wenn nicht sogar verkauft und das Einzelhandelskonzept an
diesem Punkt danach nicht neu diskutiert worden. Auf ihre Bitte, dazu Stellung
zu nehmen, entgegnet Herr Klipp, dass das Schulgrundstück nie mit einbezogen
werden sollte. Diese Beschreibung ergebe sich aus dem stadtplanerischen
Verfahren, weil dieses auch Flächen mit einbeziehe, auf die ein Vorhaben
Auswirkungen haben könnte. Die von Herrn Fiedler beschriebene Entwicklung in
Babelsberg erfolgte, ohne dass das Vorhaben der Ansiedlung von Einzelhandel am
Sparkassenstandort realisiert wurde. Jetzt könne man diskutieren, ob die
Entwicklung damit weiter befördert oder evtl. aufgehalten werden.
Frau
Knoblich betont, dass für sie der Widerspruch mit der von Herrn Klipp gegebenen
Antwort nicht geklärt sei, weil das stadtplanerischen Verfahren nichts mit dem
Einzelhandelskonzept zu tun habe – dort aber die von ihr genannte Rekrutierung
der Flächen enthalten sei. Sie bittet, ihre Frage nochmals zu prüfen und zu
erklären.
Herr
Lehmann kritisiert die Verwaltung, weil der genannte Schriftverkehr zur letzten
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen nicht vorgelegen habe.
Außerdem sei in der Hauptausschusssitzung am 12. Mai eine rechtliche Prüfung
gefordert worden, ob entsprechend der Mail von der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse das Vorhaben versagt oder nicht versagt werden könne – diese liege
nicht vor. Für die Fraktion CDU/ANW gebe es damit keine neuen Erkenntnisse und
deshalb werde es eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag geben.
Frau
Engel-Fürstberger betont, dass das Einzelhandelskonzept dafür sorgen sollte,
Standorte und Zentren zu beleben bzw. sollte den Handelszentren eine Art
„Nestschutz“ geben. Herr Fiedler habe von genau dem Gegenteil gesprochen,
deshalb meine sie, sei das ein für die Diskussion schwieriges Thema. Jetzt
müsse abgewogen und entschieden werden, was für die Einzelhändler sinnvoll sei
und ob das Einzelhandelskonzept aufgeweicht werden solle.
Dem
schließt sich Herr Naber in seinem Redebeitrag an und meint, dass es die Frage
sei, ob man an dieser Stelle das Einzelhandelskonzept ausheble und entwerte. Es
sei eine Glaubensfrage, ob die dann verfolgte Strategie zur Attraktivierung und
zum Bestandsschutz beitrage und welche Ideen und Vorstellungen es dann gebe.
Herr
Dr. Scharfenberg betont, dass ein Konzept nur Sinn mache, wenn es realistische
Linien abstecke, was hier nicht der Fall zu sein scheint. Die Frage sei auch,
ob die Änderung an einem Standort das ganze Konzept aufweiche. Für die von der
Verwaltung vorgeschlagene Variante brauche man Geduld, die andere Variante
könne bis zum Ende des Jahres realisiert werden.
Herr
Kümmel führt aus, dass die Frage in der Fraktion SPD umstritten sei, was sich
im Abstimmungsverhalten zeigen werde. Die
Situation sei ambivalent – trotzdem werde er, genauso wie im Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen, den vorliegenden Antrag ablehnen. Er spreche sich
dafür aus, den B-Plan weiterzuverfolgen, was bedeute, die Optionen offen zu
halten und die Grundstückseigentümer in die weitere Entwicklung mit
einzubeziehen. Sollte es dann nicht funktionieren, könne das Vorhaben beendet
werden – zum jetzigen Zeitpunkt sei das zu früh.
Herr
Lehmann nimmt auf die Ausführungen seiner Vorredner Bezug und meint, dass die
Vorzugsvariante von der Zeitschiene her die der Aufhebung des B-Planes sei;
dies auch unter dem Aspekt, dass zwei der Grundstückseigentümer dem Vorhaben
der Verwaltung nicht zustimmen, was die Entscheidung auch beeinflussen sollte.
Frau Engel-Fürstberger meint, dass diese Diskussion im B-Plan-Verfahren geführt
werden solle und nicht bereits im Vorfeld. In diesem Verfahren gebe es eine
öffentliche Beteiligung - sie
spreche sich gegen Einzelentscheidungen in solchen Angelegenheiten aus.
Herr
Klipp führt aus, dass der Prozess der Verwaltung eventuell länger, schwerer und
evtl. auch nicht erfolgreich sein könne – Aufgabe der Stadtplanung sei es aber,
langfristig zu planen. Auch der Erfolg der anderen Variante sei nicht
sicher und darüber hinaus sehe er
keinen Automatismus, dass es beim „Tod des Einzelhandelskonzeptes“ einen
Zuschlag für die Erweiterung der Flächen im Stern-Center gebe. Herr Dr.
Scharfenberg spricht sich entschieden gegen die Vision aus, dass das andere
Vorhaben nicht erfolgreich sei; das „Denken in Feindbildern“ schade der Stadt
und sollte deshalb unterbleiben.