08.06.2010 - 3.1.2 Ausbau Mangerstraße

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Gürtler (Anwohner Mangerstr. 21) nimmt das Rederecht wahr.  Er äußert, dass die Stimmung in der Mangerstr. im Moment aufgeladen ist; die Nachbarn sind empört über die Beschlüsse der STVV. Den Anliegern geht es um das Erscheinungsbild der Straße. Die stadtbildprägende Straße sei so zu bewahren, wie sie ist und könne nicht auf die Pflasterfrage reduziert werden. Er äußert die Bitte, die Gesamtplanung einschl. dem 1. Bauabschnitt nochmals zu überdenken.

 

 

Herr Klipp berichtet, dass Herr Gürtler Mieter im 3. Bauabschnitt sei.

Weiterhin teilt Herr Klipp mit, dass der 3. Bauabschnitt instand gesetzt und der 2. Bauabschnitt in Kleinpflaster umgeplant wird. Der Durchgangsverkehr wird sich reduzieren, da die Linksabbiegespur aus der Behlertstr. entfallen wird. Hinsichtlich des Konjunkturprogramms macht Herr Klipp nochmals deutlich, dass hier für 1 € Eigenmittel 10 € KP II Mittel zum Einsatz kommen; dies sei eine einmalige Chance zur Verbesserung der maroden Gesamtsituation und zur Verbesserung der Belange des Radverkehrs, der Behinderten und des Umweltschutzes.

 

 

Der Ausschussvorsitzende informiert über einen Brief der Fam. Huhle und der Fam. Wendt, welcher allen Fraktionen zugegangen sein müsste.

 

 

Frau Hüneke bringt den Antrag 10/SVV/0438 ein und bedauert den Beschluss der letzten Woche zum 1. Bauabschnitt. Die Straße sollte als kulturhistorisches Denkmal erhalten bleiben.

 

 

Herr Klipp empfiehlt der Antragstellerin den Antrag zurück zu ziehen, da er nicht mehr der aktuellen Beschlusslage entspreche. Der 1. Bauabschnitt wird gebaut; zum 2. Bauabschnitt wird die Umplanung verfolgt. Hinsichtlich der Findung eines „alternativen“ Finanzierungskonzeptes sehe er keine umsetzbare Möglichkeit.

 

 

Herr Teuteberg stellt als Mitantragsteller den GO-Antrag den Antrag zurück zu stellen, um beiden Fraktionen die nochmalige Gelegenheit zur Verständigung und ggf. Modifizierung des Antrages zu geben.

 

 

Frau Hüneke nimmt Bezug auf die Vorlage der Verwaltung zum 2. Bauabschnitt, welche durch die STVV abgelehnt worden sei. Sie erachte es für sinnvoll den Antrag 10/SVV/0438 im Geschäftsgang zu belassen.

 

 

Herr Lehmann spricht sich gegen den GO-Antrag aus und verweist auf die Fortsetzung des Beschlusstextes. Im Hinblick auf die Beschlüsse zum 1. Bauabschnitt , die voraussichtliche Submission und die Erklärung der Verwaltung, zum 2. Bauabschnitt eine Umplanung vornehmen zu wollen, sei der Antrag 10/SVV/0438 abzulehnen.

 

Abstimmung des GO-Antrages auf Zurückstellung des Antrages: 3/4/0 (damit abgelehnt).

 

 

Herr Lehmann fasst zusammen, dass sich zum 1. Bauabschnitt keine Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümer dagegen ausgesprochen hatte, im 2. Bauabschnitt habe es eine knappe Mehrheit dagegen gegeben.

Herr Lehmann äußert sich zu jedem Absatz des Antrages und stellt abschließend fest, dass der Antrag 10/SVV/0438 in dieser Form abgelehnt werden müsse.

 

 

Herr Kümmel nimmt ebenfalls Bezug auf die getroffene Entscheidung in der vergangenen Woche, auch aus seiner Sicht ist der Antrag 10/SVV/0438 abzulehnen.

Es sollte so verfahren werden, wie es am letzten Mittwoch mit DS 10/SVV/0378 beschlossen worden ist.

 

 

Frau Hüneke könnte sich Möglichkeiten verschiedener Modelle vorstellen, nach denen Straßen betreut werden sollen, z.B. in Verbindung mit der EWP oder im Sanierungsgebiet.

 

 

Herr Pfrogner  sieht als Schlussfolgerung aus mehrmaliger Diskussion im Ausschuss zu einzelnen Themen das Problem der Einbeziehung der Bürger in die Kommunalpolitik.

 

 

Herr Lehmann stellt den GO-Antrag auf Ende der Debatte, da sich alle Fraktionen geäußert haben.

 

 

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass Herr Teuteberg noch auf der Rednerliste stehe. Herr Teuteberg richtet den Appell an die Verwaltung, Beschlüsse einzuhalten.

 

 

Der Antrag 10/SVV/0438 wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mangerstraße ist als Teil des Denkmalbereiches Berliner  Vorstadt in ihrer Formgebung und Materialität zu erhalten. Die Straßenentwässerung ist ein wichtiges Ziel: dazu ist ein Gesamtkonzept für die Stilllegung der Einleitstelle Nr. 114 in der Seestraße vorzulegen, das die Wiederherstellung der historischen Decken in Mangerstraße und in der Seestraße beinhaltet.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein mittelfristiges Finanzierungskonzept für folgende Aufgaben in der Mangerstraße zu erarbeiten:

 

Für den Abschnitt Berliner Straße-Mühlenweg ist die im Ergebnis der Diskussion festgelegte Leitungsverlegung durch die EWP mit Wiederherstellung des Kleinpflasters beizubehalten.

 

Für die Verlegung der Abwasserleitungen sowie die Instandsetzung des Mittelteils einschließlich der Gehwege und der Schaffung der Barrierefreiheit zwischen Mühlenweg und Otto-Nagel-Straße ist gemeinsam mit der EWP und den Anrainern ein Finanzierungskonzept unter der o.g. Prämisse zu erarbeiten.

 

Für den westlichen Abschnitt ist auf den Ausbau ganz zu verzichten. Durch eine Ausschreibung sind die Kosten für Teilinstandsetzungsmaßnahmen festzustellen und mit dem Land über eine Förderung zu verhandeln. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind sofort mit konventionellen Mitteln durchzuführen, d.h. an der westlichen Einfahrt durch die Ausweisung von Tempo 30 unmittelbar hinter der Kreuzung sowie durch ein Fahrverbot für LKW und große Reisebusse. Für den Radverkehr ist in diesem Bereich die gemeinsame Ausweisung von Geh- und Radweg auszuschildern. Die Barrierefreiheit ist durch Bordsteinabsenkungen herzustellen.

 

Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2010 vorzulegen.

 

 

(+ Protokollergänzung – sh. TOP Bestätigung der Niederschrift in SB-Ausschuss 22.6.10)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       0

 

Damit wird empfohlen, die Vorlage abzulehnen.

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