24.08.2010 - 4.4 Überarbeitung der Stellplatzsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.08.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr
Goetzmann informiert, dass im Ergebnis der umfangreichen Diskussionen in zwei
Sitzungen des Ausschusses eine Modifizierung der Stellplatzsatzung vorgenommen
worden ist und geht gemeinsam mit Herrn von Einem
(Stadtentwicklung-Verkehrsentwicklung) erläuternd anhand einer Präsentation auf
die Veränderungen im Detail ein. Er kündigt die Ausreichung einer
Zusammenfassung als Protokollanlage an.
Die öffentliche Auslegung wird
im November 2010 erfolgen. Im Januar 2011 ist die Einbringung in der
Stadtverordnetenversammlung mit den Anregungen der Bürger und Einwendungen
vorgesehen.
Zielstellung ist es, relativ
zeitnah, bis ca. Mitte 2010 zu einer rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung zu
kommen.
Seitens der
Ausschussmitglieder erfolgen zahlreiche Nachfragen und Hinweise, so u. a. zu
-
Erinnerung
an Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grüne zur Abschaffung der Stellplatzsatzung
-
Dank
für die vorgenommene Modifizierung; sie könnte kompromissfähig sein
-
weniger
Regelungen als bisher sind ein Schritt in die richtige Richtung
-
fehlende
Begrenzung der Stellplatzanzahl nach oben
-
Abschätzung
der Auswirkungen der überarbeiteten Stellplatzsatzung auf die Einnahmen aus den
Ablösebeträgen
-
Minderung
bei der ÖPNV-Anbindung - doppelte Bevorteilung, da Bauherren weniger
Stellplätze nachweisen müssen und gleichzeitig von der guten ÖPNV-Anbindung
profitieren. Benachteiligung des ländlichen Raums.
(gute Anbindung und Nachweis geringerer Zahl von
Stellplätzen/Ablösesumme) – Anregung einer Gleichbehandlung
-
positiv,
dass bei 1- und 2-Familienhäusern kein Stellplatznachweis erforderlich ist,
aber bei Haus mit 3 WE 0,7 x 3 =
2,1– unverhältnismäßig hohe Belastung
-
im
ländlichen Gebiet wird es sicher unproblematisch; schwieriger im dichtbebauten
Gebieten
-
Regelungen
zu anderen Nutzungen, z.B. Gastronomienutzung?
-
Beschränkung
auf die Neuerrichtung wird als gut eingeschätzt
-
300 m
Radius – Kartendarstellung am Bsp. der Minderungsgebiete erbeten
-
einheitlicher
Ansatz für Verkaufsstellen wird begrüßt
-
zu den
5 genannten Zielen sollte als 6. Punkt der Schutz der Interessen der Anlieger
in bereits bewohnten Gebieten (Nachverdichtung im verträglichen Rahmen) hinzu
kommen
-
Erläuterung
am Beispiel des Musikerviertels, dass die Allgemeinheit entscheiden sollte,
nicht der Bauherr (STEP kann Schnittgerinne durch Zuparken nicht reinigen)
-
Informationen
zu Regelungen für
Fahrradstellplätze?
-
Umgang
mit „schwarzen Schafen“, die ein Gebäude errichten und kurz danach eine
Nutzungsänderung vornehmen, welche durch den Satzungsentwurf nicht mehr
geregelt wird.
Herr
Goetzmann und Herr von Einem erläutern
-
Discounter
wünschen oft mehr Stellplätze als notwendig, um dem Nutzer immer freie Stellplätze
zu signalisieren
-
In der
bisherigen Stellplatzsatzung gab es eine Formulierung, dass nicht mehr als das
Doppelte von dem, was mind. möglich ist, zulässig sei. Dies ist von einem
Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht beklagt worden; die Landeshauptstadt
Potsdam hat verloren. Lt. Rechtssprechung können die notwendigen Stellplätze
begrenzt werden, die nicht notwendigen jedoch nicht.
-
Die
Ablösebeträge liegen indirekt im Interesse der Bauherren; wer weniger
nachweisen muss, muss auch in der Summe weniger bezahlen. Die Höhe ergibt sich
aus Bodenpreisgefüge und Baukosten (keine Regelung durch die Verwaltung).
-
Mit
der neuen modifizierten Satzung liegt die Überlegung beim Bauherren, was er
heute und in 10 bis 15 Jahren braucht.
-
Schwierig
ist die Situation, wenn eine Neuerrichtung in einem hochverdichteten Gebiet
entsteht– Konkurrenz für diejenigen, die in einem Bestand wohnen – hier ist
eine politische Entscheidung zu treffen
-
Regelungen
nur über Anwohnerparkbereiche (Verhinderung von Verdrängung)
-
Frage
der Minderung durch den ÖPNV werden an den Anforderungen im Nahverkehrsplan
festgemacht
-
sonstige
Nutzungen werden unterteilt in spezifische Richtungen in größeren Gruppen
zusammen gefasst
-
für 1-
und 2-Familienhäuser erfolgt keine Berechnung, dies liegt in
Eigenverantwortlichkeit des Bauherren
-
Keine
Stellplatzanforderungen in „gelben Gebieten“ für Verkaufsstätten
-
Keine
Anforderungen bei Um- und Ausbauten (z.B. Aufstockung Dachgeschoss)
-
Reduzierung
von Stellplätzen z.B. für Altenheime und Sportstätten
-
keine
Reduzierung bei Gastronomieeinrichtungen
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Fahrradstellplätze
– bis 2 WE offen gelassen
-
Bei
verschiedenen anderen Nutzungen, z.B. Kultur- und Versammlungsstätten,
Sportflächen Erhöhung der Anzahl Fahrradstellplätze
-
Stellplatzsatzung
kann sich nicht an den 10 % Bauherren orientieren, die Regelungslücken
ausnutzen wollen.
Der
Ausschussvorsitzende greift das Angebot der Verwaltung auf, die Zusammenfassung
dem Protokoll beizufügen. Nach einer Diskussion in den Fraktionen sollte die
Thematik in der SB-Ausschusssitzung am 28.9.10 erneut aufgerufen werden. Der
konkrete Zeitplan sollte dabei nicht verzögert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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