16.09.2010 - 3.1 Entgeltordnung für die Entsorgung von Abfällen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf Nachfrage von Herrn Jäkel erklärt Frau Zierock (Bereich Umwelt und Natur), dass im § 2  der Entgeltordnung nicht alle Schadstoffe aufgeführt sind, die angenommen werden.

Im Abfallschlüssel gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis sind diese alle festgehalten.

Bezüglich der in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgeführten Gesamtsumme erklärt sie, dass die Summe lediglich zusammengezogen wurde.

Hier wurden die Abfallarten aufgenommen, die in den letzten drei Jahren angenommen wurden.

 

Frau Müller ergänzt, dass dies kein Gesamtpreis ist. Dies soll nur einen Überblick über die Preisveränderung geben.

 

Herr Teuteberg fragt, ob die STEP der preisgünstigste Anbieter war und ob sich dies auf alle Abfallarten bezieht.

Er verweist darauf, dass die Bemessungsgrundlage Euro pro Tonne ist und fragt, ob auch Kilo-Preise möglich sind. Des Weiteren verweist er auch darauf, dass das Entgelt bei Anlieferung bar zu entrichten ist.

 

Frau Zierock erklärt, dass häufig kleine Mengen angeliefert werden. Daher gibt es die Forderung der Gewerbetreibenden, dass Barzahlung erfolgt. Damit entsteht auch ein geringerer Verwaltungsaufwand.

Sie weist darauf hin, dass aufgrund der geringen Mengen eine genehmigte Annahmestelle in Potsdam vorhanden sein sollte. Die STEP war der einzige Anbieter, der eine genehmigte Anlage in Potsdam hat.

 

Herr Heuer bittet die Verwaltung, die Gesamtsumme zukünftig nicht mehr aufzuführen, da dies irritierend sei.

 

Herr Kleinert fragt, ob berücksichtigt ist, dass Pferdedung Sondermüll ist.

 

Frau Zierock macht darauf aufmerksam, dass es in der vorliegenden Entgeltordnung ausschließlich um Gewerbeabfälle geht.

 

Frau Krüger fragt nach den Posten, bei denen es die größte Preissteigerung gibt.

 

Frau Zierock erklärt, dass sich der Preis aus Annahme und Transport sowie der Verwertung zusammensetzt.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Entgeltordnung für die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Gewerbeabfall zur Beseitigung) der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         1

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4905&TOLFDNR=62581&selfaction=print