06.10.2010 - 7.17 Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Hauptausschuss hat der Vorlage (neue Fassung vom 24.08.2010) mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 26. Januar 2011 vorzulegen.

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in  die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 04. März 2009 folgende neue Bestimmung an geeigneter Stelle eingefügt werden kann:

 

Für Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und für die Zulassung von Abweichungen von Vorschriften nach § 60 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), die als örtliche Bauvorschriften nach § 81 BbgBO erlassen wurden, findet § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechende Anwendung.

 

Die Zuständigkeit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird auf den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen übertragen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 26. Januar 2011 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4913&TOLFDNR=63203&selfaction=print