27.10.2010 - 6 Korruptionsbekämpfun...

Beschluss:
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Frau Engel-Fürstberger führt eingangs namens der Antragstellerin aus, dass dieses Anliegen bereits vor geraumer Zeit eingebracht worden sei und sich mittlerweile ein Teil des Antrags erledigt habe. Die bisherige Zurückstellung begründete sich in dem noch nicht einschätzbaren Personalbedarf, so dass sie um eine Darstellung der Situationsentwicklung bitte.

Anschließend führt Herr Erdmann aus, dass das Rechnungsprüfungsamt eine zeitlich befristete Stelle erhalten habe und bis Mitte nächsten Jahres einen Justitiar beschäftige, der anschließend in Altersteilzeit gehe. Damit werde die anfallende Mehrarbeit aufgefangen. Er bittet, den Antrag entweder zurückzuziehen und bei Bedarf im nächsten Jahr erneut zu stellen oder ihn zurückzustellen und nach einer Information im nächsten Jahr über das weitere Verfahren zu entscheiden. Auf Nachfrage von Frau Engel-Fürstberger erläutert er die jetzige Situation und verweist darauf, dass Frau Rademacher als Antikorruptionsbeauftragte nach Zuleitung der Hinweise die Recherchearbeit mit den Prüfern koordiniere, so dass diese zu Lasten der Prüfer gehe. Insofern komme es auf die Anzahl der zu prüfenden Fälle an, es sei jedoch logisch, dass die Prüfer entweder den Hinweisen nachgehen oder Prüfungen vornehmen könnten.

Daraufhin beantragt Frau Engel-Fürstberger, den Antrag zurückzustellen und im Mai 2011 zu prüfen, ob die Stelle nach Ausscheiden des jetzigen Juristen neu besetzt werden müsse oder nicht.

Herr Dr. Scharfenberg sprich sich gegen das „Parken von Anträgen“ aus; im Mai 2011 könne die Angelegenheit neu aufleben und nachgefragt werden. Er gehe von einer „Normalisierung“ der Fälle aus, denn die Landeshauptstadt sei wie jede andere Stadt mehr oder wenig für Korruption anfällig.

Der Antrag auf Zurückstellung bis Mai 2011 wird zur Abstimmung gestellt und mit 6 Ja-Stimmen, bei 5 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

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