27.10.2010 - 8 Ausschusszuständigkeitsordnung der Landeshaupts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner erläutert die dazu von den Ausschüssen empfohlenen Änderungen und Ergänzungen, die den Mitgliedern des Hauptausschusses schriftlich vorliegen:

 

So empfiehlt der Ausschuss für Finanzen folgende Ergänzungen im § 9:

 

1.       „Der Finanzausschuss nimmt die Berichte der Fachbereiche zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung entgegen.“

 

2.       folgende zusätzliche Stabstriche sind hinzuzufügen:

 

-               Beschlussvorlagen der SVV mit nicht unerheblichen Ausgaben

-               Halbjahresberichterstattung

             

Des Weiteren weist Herr Exner darauf hin, dass im zweiten Anstrich „Jahresrechnung“ durch „Jahresabschluss“ zu ersetzen ist, was die jetzt korrekte Bezeichnung sei.

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt im § 11, dritter Anstrich:

-          die Formulierung „Angelegenheiten sozial schwacher Personengruppen“ in „Angelegenheiten sozial benachteiligter Personengruppen“ zu ändern.

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt entsprechend dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP, im § 4 “Aufgaben und Rechte der Ausschüsse“ folgenden Unterpunkt aufzunehmen:

 

3. Innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches besitzen die ständigen Ausschüsse das Recht, sich aus eigener Initiative mit einem Sachverhalt zu beschäftigen (Selbstbefassungsrecht).

 

Im Weiteren informiert Herr Exner, dass der Jugendhilfeausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Ausschuss Stadtentwicklung und Bauen ohne Änderungen einstimmig zugestimmt haben.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt dazu an, dass der Ergänzungsantrag der Fraktion FDP nicht notwendig sei, weil dieses Recht in der Kommunalverfassung verankert sei. Deshalb erschließe sich ihm auch die Begründung, eine Klarstellung zu erzielen, nicht. Die Hauptsatzung wurde mit genau dem Argument, keine Wiederholungen des Gesetzestextes aufzunehmen, „ausgedünnt“.

Frau Engel-Fürstberger betont, dass es um die Rechte der Stadtverordneten gehe, die damit gestärkt werden. Herr Schröder entgegnet darauf, dass die Ergänzung zwar klarstelle, aber nicht die Rechte stärke, weil sie eben schon in der BbgKVerf enthalten seien.

Herr Dr. Wegewitz merkt an, dass die Formulierung „nicht unerhebliche Ausgaben“ aus dem Finanzausschuss zu unspezifisch und auch über das Selbstbefassungsrecht abgedeckt sei. Deshalb empfehle er, das nicht in eine „Norm zu gießen“. Herr Exner entgegnet, dass sich das aus der Haushaltssatzung ergebe und in der Ausschusszuständigkeitsordnung eher deklaratorischen Charakter habe.

 

Auf Wunsch mehrerer Hauptausschussmitglieder werden folgende Änderungen einzeln abgestimmt:

Ergänzung § 9, zusätzlicher Stabstrich:

-               Beschlussvorlagen der SVV mit nicht unerheblichen Ausgaben

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            3

Stimmenthaltung:              2

 

sowie

 

§ 4 “Aufgaben und Rechte der Ausschüsse“ folgenden Unterpunkt aufzunehmen:

 

3. Innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches besitzen die ständigen Ausschüsse das Recht, sich aus eigener Initiative mit einem Sachverhalt zu beschäftigen (Selbstbefassungsrecht).

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            9

Ablehnung:                            2

Stimmenthaltung:              2

Alle anderen Änderungsvorschläge aus den Ausschüssen werden im Paket zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            12

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausschusszuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Potsdam

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            12

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4922&TOLFDNR=63328&selfaction=print