02.11.2011 - 7.18 Vorgaben für Grundstücksverkäufe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.18
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 02.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Namens der Fraktion DIE LINKE wird die Vorlage vom Stadtverordneten Schubert eingebracht.
Die in der Diskussion von mehreren Stadtverordneten per Geschäftsordnungsantrag beantragte Überweisung der o. g. DS in den Hauptausschuss und in die Ausschüsse für Finanzen und für Stadtentwicklung und Bauen sowie in den Rechnungsprüfungsausschuss wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner wird auf die derzeitige Erarbeitung einer Verkaufsleitlinie sowie auf eine Mitteilung der EU-Kommission im Hinblick auf staatliche Beihilfe bei Verkäufen von Bauten und Grundstücken durch die öffentliche Hand aus dem Jahr 1997 hingewiesen. Er erläutert, dass deren Bedingungen anzuwenden seien.
Entsprechend den Ausführungen des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs könne eine Beschlussfassung mit der Maßgabe erfolgen, dass die Verwaltung angehalten wird, sich an der Richtlinie für Grundstücksverkäufe der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer Beteiligungen zu orientieren und Elemente der Richtlinie zum Gegenstand eines eigenen Verfahrens zu machen.
Vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg wird der Beschlusstext namens der Antragstellerin in der 2. Zeile nach EU-Kommission um die Wortgruppe als Orientierung ergänzt.
Die so ergänzte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei Grundstücksverkäufen durch die Stadt oder durch städtische Unternehmen der allgemeine Leitfaden der EU-Kommission als Orientierung Anwendung findet.
Dazu gehört insbesondere, dass das Verkaufsangebot mindestens zwei Monate publiziert wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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