02.11.2011 - 12 Neubildung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu besetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 49 Ja-Stimmen angenommen.

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Anlagen