10.05.2011 - 4.4 BE: Situation Babelsberg Nord - Neue Straße und...

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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass Basis für die heutige Berichterstattung ein Schreiben eines Anwohners an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war und seitens der Fraktion gebeten wurde, im SB-Ausschuss zu informieren. Eine Kopie des Schreibens ist an alle Ausschussmitglieder per e-mail übermittelt worden.

 

 

Frau Hüneke bittet um Auskunft, ob dort Tempo 30 km/h vorgeschrieben ist und ob eine wechselseitige Anordnung der Parkplätze hilfreich zum Erreichen einerrmreduzierung sei.

 

 

Herr Lehmann (Stadterneuerung) geht auf die Vorgeschichte zu dieser Straße ein (mehrmalige Verständigung im SB-Ausschuss und erfolgte Umsetzung der oberflächigen Gestaltung -Pflaster, ergänzt mit Reihensteinpflaster).

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist verkehrsrechtlich angeordnet. Für ein beidseitiges Parkverbot fehle aus Sicht der Straßenverkehrsberde, der Feuerwehr und der Bauaufsicht die Rechtsgrundlage (auch hinsichtlich der fehlenden Erschließungssituation).

Auch einem wechselseitigem Parken könne nicht zugestimmt werden.

 

 

Herr Pfrogner verweist auch hier auf die Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Polizei.

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