24.05.2011 - 3.10 Schafgraben

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Woiwode (Verkehrsanlagen) informiert, dass maßgebliche Sicherheitsdefizite nicht bekannt sind. Wenn ein Neubau erfolgen soll, dann wären entsprechende Vorgaben zu berücksichtigen (massiv, 1,20 m Höhe).

Finanzielle Mittel sind im Haushalt dafür nicht vorgesehen.

Die erbetene Berichterstattung könnte im August 2011 erfolgen.

 

 

Herr Jäkel stimmt namens des Antragstellers der zeitlichen Änderung auf August zu. Der Antrag beinhaltet auch den Prüfauftrag, die Möglichkeiten zur Reparatur aufzuzeigen.

 

 

Herr Lehmann hinterfragt, was eine Berichterstattung im August 2011 noch zusätzlich bringen solle, wenn bereits bekannt ist, dass die finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung fehlen. Ggf. sollte diese Information in der Argumentation zur Haushaltsdiskussion berücksichtigt werden.

 

 

Herr Klamke sieht im Ausbessern des Geländers keinen Sinn. Eher sollte über eine Ertüchtigung des gesamten Weges nachgedacht werden.

 

 

Herr Teuteberg versteht in dem Antrag nicht den Willen zur sofortigen Umsetzung; sondern eher den Wunsch, die Maßnahme langfristig in Angriff zu nehmen.

 

 

Herr Jäkel bittet unter Berücksichtigung der hier vorgebrachten Informationen um Abstimmung des geänderten Antrages:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass das Geländer am Schafgraben erneuert bzw. repariert wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Juni August-Sitzung 2011 über die dazu eingeleiteten Maßnahmen zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0