28.06.2011 - 4.2 Information entspr. Beschluss der STVV 11/SVV/0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Di., 28.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) verweist auf die mit der Tagesordnung ausgereichte rechtliche Stellungnahme der Verwaltung vom 14.6.11.
Herr Goetzmann betont, dass die genehmigte Nutzung keine Wohnbebauung ist und sich auch nicht zu einer Wohnbebauung entwickeln kann. Es erfolgt keine schleichende Dynamik in der Nutzung, Veränderungen würden eine erneute Genehmigungspflicht auslösen. Hier handelt es sich um eine gewerbliche Beherbergungsnutzung.
In der Quintessenz ist festzustellen, dass die Genehmigung rechtmäßig besteht und deshalb auch nicht aufgehoben werden kann.
Herr Pfrogner hinterfragt einzelne in der Stellungnahme unter 4. angegebene Rechtsgrundlagen (verschiedene Absätze des § 41 der BbgBO) und teilt mit, dass er der von der Verwaltung vorgenommenen Interpretation nicht folgen könne.
Herr Goetzmann antwortet, dass er im Moment die Brandenburgische Bauordnung nicht dabei habe und deshalb nicht konkret darauf eingehen könne.
Der Ausschussvorsitzende stellt nochmals den Ausgangspunkt dar: Die Prüfung, ob durch die Wohnbebauung der Kulturstandort gefährdet wird, dar. Die Stadt hat versichert, dass das Wohnen ausgeschlossen wird. Zugleich macht der Ausschussvorsitzende aufmerksam, dass sich der Kulturstandort an einem Standort befindet, bei dem es im Umfeld bereits Wohnbebauung gibt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Information zur Kenntnis.