28.06.2011 - 3.6 Rahmenplan für die Sanierungsgebiete Babelsberg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Di., 28.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Graumann (Stadterneuerung und Denkmalpflege) und Herr Dr. Baatz (Geschäftsführer Stadtkontor GmbH) bringen die Vorlage ein. Mit Verweis darauf, dass der Städtebauliche Rahmenplan im Jahr 1999 beschlossen worden ist, hat die Entwicklung der vergangenen 11 Jahre gezeigt, dass viele der angestrebten Ziele erreicht werden konnten, einige jedoch nur in modifizierter Form umsetzbar waren. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Rahmenplan zu aktualisieren und die Sanierungsziele fortzuschreiben, um die planerische Grundlage für die letzte Phase der Sanierung in Babelsberg bis 2014 zu schaffen. Der Bericht enthält eine aktuelle Bestandsanalyse und Folgerungen für den Förderbedarf in der letzten Phase der Sanierung sowie Anregungen für Maßnahmen zur Sicherung der Sanierungsziele nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme.
Herr Dr. Baatz gibt anhand von Folien detaillierte Erläuterungen.
Frau Hüneke spricht den Straßenerneuerungs- und Umgestaltungsbedarf an und verweist auf die Problematik, wenn vorhandene Beschlüsse angeblich nicht zur Kenntnis genommen werden. Zur Erhaltungsphilosophie besteht ihrer Meinung nach noch Diskussionsbedarf. Frau Hüneke behält sich das Einbringen eines Änderungsantrages vor.
Herr Dr. Baatz äußert zum Thema Straßen-Erhaltungsphilosophie, dass der Begriff Umgestaltung ein Begriff der Förderrichtlinie ist. Die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen ist erfolgt.
Frau Hüneke fragt nach, ob eine unabhängige Institution zur Ermittlung des Bedarfes herangezogen worden ist.
Herr Graumann bestätigt, dass die Stadtkontor GmbH im Auftrag der Stadt tätig ist. Die Vorschläge zu den vorzubereitenden und umzusetzenden Maßnahmen sowie zu der Prioritätensetzung werden der gesamten Stadtverwaltung z.K. gegeben, bzw. abgestimmt. Die Abstimmungsergebnisse sind Grundlage für die Erarbeitung des Rahmenplanes, insbesondere für den Maßnahmenplan.
Herr Wiggert erkundigt sich nach der Prioritätenausweisung.
Auch hier verweist Herr Dr. Baatz nochmals darauf, dass ein intensiver Abstimmungsprozess mit dem FB Grün- und Verkehrsflächen sowie der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt worden ist und im Ergebnis eine gemeinsame Festlegung erfolgt sei.
Herr Kirsch regt an, zusätzlich auch den Ausbau der Dächer zu Wohnzwecken aufzunehmen. Hinsichtlich der Balkontiefe bei Innenhöfen (die nicht einsehbar sind) sollte die Begrenzung von 1,40 m aufgehoben werden. Er befürwortet ggf. eine Änderung der Gestaltungssatzung.
Herr Wiggert fragt nach, weshalb das Sanierungsgebiet Am Findling nicht enthalten ist?
Herr Jäkel unterstützt die Bedenken zur Balkontiefe. Der Ausbau von Dachgeschossen ist enthalten; deshalb bedarf es hier keiner Ergänzung.
Herr Teuteberg erkundigt sich nach den Kosten für den Steuerzahler?
180 T für Untersuchungen und Gutachten; ca. 1 Mio. für die Begleitung der Gesamtmaßnahmen. Eine weitere Aufgliederung der im Städtebaulichen Rahmenplan (Tabelle 6, Zusammenfassung der Kosten für die Sanierungsmaßnahme Potsdam Babelsberg 2010-2014) benannten Kosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. wäre von Interesse.
Herr Graumann bestätigt, dass die Thematik Dachgeschossausbau zu Wohnungen in der Langfassung (Seite 25) enthalten sei. Zur Frage nach dem Sanierungsgebiet Am Findling macht er aufmerksam, dass die Vorlage hier die Rahmenplanung für die Sanierungsgebiete Nord und Süd beinhalte. Das Sanierungsgebiet Am Findling ist ein gesondertes Gebiet.
Herr Dr. Baatz entgegnet zur Frage nach der Aufgliederung der o. g. Kosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. EUR, dass hier Begriffe, die die Förderrichtlinie vorsieht, verwendet worden sind. In der Förderrichtlinie ist konkreter zu ersehen, was zu subsumieren wäre und unter diesen Begriffen zu verstehen ist.
Die Balkontiefe sei ein Thema für die gestalterische Sanierungsrichtlinie und nicht des Rahmenplanes.
Der Ausschussvorsitzende greift nochmals den Vorbehalt von Frau Hüneke auf, ggf. vor der STVV einen Änderungsantrag stellen zu wollen und bittet um ein Votum, ob die Vorlage in ungeänderter Fassung zur Abstimmung gestellt werden soll: Die Mehrheit (4 Stimmen) spricht sich dafür aus.
Die ungeänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt die Fortschreibung und Aktualisierung der Sanierungsziele und des Städtebaulichen Rahmenplans für die Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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70,2 kB
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