13.09.2011 - 3.4 Nutzung Parkhausfassade Schiffbauergasse

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Westphal (Deutscher Alpenverein e.V.) nimmt das Rederecht wahr. Er informiert u.a., dass nach Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Klettertechniken gesucht wird. Hinsichtlich der finanziellen Lage könnten die Kosten für das Anbringen einer Kletterwand an das Parkhaus Schiffbauergasse in Höhe von ca. 200 T€ durch den Verein bezahlt werden  und spricht hier die sinnvolle Ergänzung mit dem Kulturstandort an.

 

 

Frau Straßberger (Stadterneuerung) informiert, dass sich das betreffende Grundstück im Sanierungsgebiet Schiffbauergasse befindet und mit Fördermitteln im Zuge der Entwicklung der  Sanierungsmaßnahme von der Stadt angekauft worden ist und sich somit im Treuhandvermögen befindet. Sanierungsziel für das Areal der Schiffbauergasse ist die Errichtung eines integrierten Kultur- und Gewerbestandortes. Im Zuge der städtebaulichen Planungen wurden kulturelle und gewerbliche Bereiche im Gebiet definiert. Auf dieser Basis erfolgte u.a. die Förderung für Infrastrukturmaßnahmen.. Das Grundstück ist als Gewerbebereich geplant und muss entsprechend den Förderbedingungen zum Verkehrswert veräußert werden. Im Falle der Abgabe des Grundstücks an den Alpenverein oder Verbleib bei der Stadt müsste die Stadt den fehlenden Grundstückserlös im Treuhandvermögen ausgleichen. Die Größe des Grundstücks beträgt ca. 600 m², der Preis ca. 200 – 300 € pro m². Die Nutzung als Kletterwand am Parkhaus wird durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS) aus Sicherheitsaspekten/nicht greifender Versicherung abgelehnt. Jedoch habe der KIS angeboten, andere Flächen in der Stadt zu eruieren. Das Angebot hat der Alpenverein e.V. bisher nicht angenommen.

 

 

Frau Lehmann äert, dass der KIS in Gesprächen den Sicherheitsaspekt nicht mehr in den Vordergrund gestellt habe und fragt, was mit dem Grundstück ab 2012 passiert. Frau Lehmann ergänzt auf die Frage zum benötigten Umfang der Flächeninanspruchnahme, dass davor 4 m Kiesbett erforderlich sei und von der Höhe die Kletterwand 1 m unter der Dachkante enden würde.

 

 

Frau Straßberger berichtet über das dem Verein unterbreitete Angebot einer Nutzung bis Ende 2011, welches dem Alpenverein e.V. am Beginn diesen Jahres schriftlich übermittelt worden ist. Darauf sei bisher keine Reaktion des Vereines erfolgt.

 

 

Herr Klipp teilt mit, dass die städtebaulichen Ziele aus dem Rahmenplan Schiffbauergasse hervorgehen. An dieser Stelle des Parkhauses ist eine Brandwand zum Anbau eines gewerblichen Neubaus vorgesehen. Die Kletterwand und ein Neubau schließen sich gegenseitig aus. Das Grundstück wird auf der Expo Real angeboten und danach ausgeschrieben.

 

 

Nach weiteren Äerungen der Ausschussmitglieder bittet Frau Hüneke den Antrag zurück zu stellen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass es einen konkreten Antrag und ein Angebot an den Verein gibt, welches im Protokoll dieser Sitzung festgehalten wird. Deshalb sollte eine Trennung beider Sachverhalte erfolgen.

 

 

Frau Lehmann äert, dass die Kontaktaufnahme mit Herrn Richter (KIS) bisher noch nicht erfolgen konnte. Aus ihrer Sicht sei es unwahrscheinlich ein anderes geeignetes Gebäude zu finden.

 

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen:

 

1. ob ein dem Gesamtkonzept als Kulturstandort entsprechender Käufer/Nutzer für das Grundstück des Parkhauses Schiffbauergasse gefunden worden ist

 

2. welches Projekt dort in welchem Zeitraum durch wen mit welchem Investitionsvolumen geplant ist

 

3. ob dieses Projekt - mit Blick auf den von den Stadtverordneten beschlossenen Nutzungszweck des Areals Schiffbauergasse als in erster Linie Kulturstandort - aus kulturpolitischer Sicht einen höheren Stellenwert hat als die von uns beantragte Nutzung der in städtischem Eigentum befindlichen Parkhausfassade als offen zugängliche, kostenlos nutzbare und vom Deutschen Alpenverein (DAV) auf eigene Kosten zu errichtende und betreibende Kletterwand

 

4. wie die von der Bauverwaltung immer wieder als Hinderungsgrund gegen die Kletterwand vorgebrachte Sanierungssatzung dahingehend geändert werden kann, dass das Projekt Kletterwand doch noch durchgesetzt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            2

Ablehnung:                            2

bei diversen Stimmenthaltungen

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

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