17.08.2011 - 4.2 Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- vertagt
Frau Müller fragt nach den Voten anderer Ausschüsse.
Herr Dr. Wegewitz gibt zur Kenntnis, dass dieser Antrag noch nicht in anderen Ausschüssen behandelt wurde.
Herr Kaminski fragt nach den finanziellen Auswirkungen.
Herr Stab fragt nach, ob hier nur Schulungen des vorhandenen Personals oder auch neue Stellen vorgesehen sind.
Herr Exner gibt Auskunft darüber, dass hier noch keine Lösungsvorschläge vorliegen und die finanziellen Auswirkungen daher noch nicht abgeschätzt werden können. Daher möchte Herr Exner das Votum des Jugendhilfeausschusses abwarten.
Herr Heinzel gibt als Möglichkeit eine eventuelle Aufgabenanpassung an, um nicht Personal und neue Stellen einrichten zu müssen.
Frau Mehls weist auf die zurzeit unbesetzte Behindertenberatungsstelle hin und das diese durch eine zusätzliche Stelle bzw. Aufstockung auf 1 ½ Stellen ergänzt werden sollte, da hier ein erheblicher Beratungsbedarf bestünde.
Herr Dr. Wegewitz möchte daher diesen Antrag zurückstellen lassen und in der folgenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen abstimmen. Bis dahin soll die Verwaltung ein Lösungskonzept erarbeiten und zudem liegen dann die Voten anderer Ausschüsse vor.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu treffen. Die Koordinierungsstelle nimmt ihre Arbeit zum 01. Januar 2012 auf. Die Koordinierungsstelle sichert, dass zukünftig Angehörige und Betreuer von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Bereich der Stadtverwaltung einen umfänglichen Service aus einer Hand erhalten. Die Koordinierungsstelle realisiert neben der ordnungsgemäßen Durchführung aller im Interesse und des Wohles des Kindes erforderlichen behördlichen Maßnahmen die Beratung zur Inanspruchnahme der dafür zur Verfügung stehenden gesetzlichen Leistungen und freiwilligen Angebote durch öffentliche Stellen und sonstige Träger. Der Personal-, Organisations- und Qualifizierungsbedarf wird verwaltungsintern gedeckt.