14.09.2011 - 5.2 Sommerangebot der Stadt Potsdam für kinderreich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 14.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Kaminski bringt den Antrag und eine Änderung ein, da der Sommer 2011 mittlerweile vorbei ist.
Herr Dr. Wegewitz fragt, inwieweit die Landeshauptstadt bzw. die Verwaltung hier relevant ist.
Herr Kaminski betont die Beschlussfassung der Gebührensatzung durch die Stadtverordneten.
Herr Dr. Wegewitz fragt nach einer turnusmäßigen Überarbeitung der Satzung.
Herr Kaminski erläutert, dass hier keine turnusmäßige Überarbeitung erkennbar ist, man aber erreichen möchte, dass hier eine neue Gebührensatzung entstehen soll.
Herr Dr. Wegewitz möchte den Antrag zur weiteren Besprechung zurückstellen lassen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Einvernehmen mit der Stadtwerke Potsdam GmbH zu erreichen, dass für die Sommersaison 2011 - Juli und August - die Gültigkeit der Familienkarte für das Stadtbad Park Babelsberg und das Waldbad Templin für bisher 4 (2 Erwachsene und 2 Kinder) Nutzungsberechtigte auf maximal 2 Erwachsene plus Kinder bei Beibehaltung des jetzigen Preises von 6 Euro erweitert und in Kraft gesetzt wird.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob dieses Angebot zu einem jährlichen Dauerangebot von Mai bis September für die Nutzung der beiden Potsdamer Freibäder ausgebaut werden kann.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 31. August 2011 vorzulegen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Einvernehmen mit der Stadtwerke Potsdam GmbH zu erreichen, dass das Angebot der derzeitigen Familienkarte für die städtischen Strandbäder auf maximal 2 Erwachsene plus Kinder bei Beibehaltung des jetzigen Preises von 6 Euro erweitert und ab der Sommersaison 2012 in Kraft gesetzt wird.
Das Ergebnis wird der SVV mit einer Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung im Dezember 2011 vorgelegt.