11.06.2002 - 2.4 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan NEU-ST 01/2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung). Sie informiert, dass ein Investor gefunden worden ist, der das Gebäude „Orion“ abreißen und als 2geschossiges Gebäude neu errichten wird.. Als Hauptmieter sind ein Lebensmittel-Discounter und Textil vorgesehen. Die großflächige Einzelhandelseinrichtung machte ein B-Plan-Verfahren erforderlich. In Bezug auf die Stellplatzfrage ist es vorgesehen, die Stellplatzfläche im nördl. Bereich (Eigentum der Stadt) erläutert Frau Baumgart in 3 verschiedene Bereiche zu teilen (1 Gebiet – Stellplätze für „Nahversorgungszentr. – Veräuß. an Investor; 1 Gebiet – Stellplätze für Mieter Genossenschaft Karl-Marx – Veräußerung an Genoss., Restfläche soll im Besitz der Stadt Potsdam verbleiben).

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt u.a., dass der Investor noch in diesem Jahr mit dem Abbruch beginnen wird; bei rechzeitiger Vorlage der Baugenehmigung und geeignetem Wetter soll auch noch mit dem Neubau begonnen werden.

 

Auf verschiedene Rückfragen und Hinweise, u.a.

-       FNP-Änderung (vorher Ausweisung Mitschgebiet – neu Sondergebiet)

       der Teilnehmer wird durch die Verwaltung eingegangen.

 

 

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1.   Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB  wird  sowohl über die Anregungen und  Bedenken aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung als auch über die Stellungnahmen  aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  sowie der öffentlichen Auslegung und zur vereinfachten Änderung  zum  Bebauungsplan NEU-ST 01/2  „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz" und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend der Anlage 1 entschieden.

 

2.   Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz"  wird beschlossen; der dazugehörige Erläuterungsbericht wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

3.   Der Bebauungsplan NEU-ST 01/2 „Nahversorgungszentrum Johannes-Kepler-Platz" wird einschließlich der vereinfachten Änderung  gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen:       8

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:     0