30.11.2011 - 4 Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Hau...

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Der Oberbürgermeister verweist auf die Notwendigkeit der Neuwahl eines Stellvertreters, die sich aus der Neubesetzung des Hauptausschusses ergebe und fragt, ob es Wahlvorschläge gebe.

 

Herr Heuer schlägt r die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses Herrn Michael Schröder vor, der diese Funktion bereits mehrere Jahre ausgeübt habe und plädiert für eine offene Abstimmung.

 

Diesem Vorschlag schließt sich Herr Dr. Scharfenberg an.

 

Dem Antrag von Herrn Heuer folgend verweist der Oberbürgermeister gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 der BbgKVerf. auf die Notwendigkeit eines einstimmigen Beschlusses, um von der geheimen Wahl abweichen zu können.

 

Der Antrag auf offene Abstimmung wird einstimmig angenommen.

 

Danach erfolgt die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden in offener Abstimmung:

 

r Herrn Schröder stimmen 12 Hauptausschussmitglieder mit JA, eines mit „Nein“ und 3 Mitglieder enthalten sich der Stimme.

 

Damit ist Herr Michael Schröder zum stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses gewählt. Herr Schröder nimmt die Wahl an.

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