20.06.2002 - 10 Belegungsbindungen nach Belegungsbindungsgesetz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugend, Soziales und Wohnen
- Datum:
- Do., 20.06.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau
Fisch bringt die
Vorlage ein und gibt Erläuterungen.
Frau
Reiß bringt
folgenden Änderungsantrag ein:
Punkt 2
ist wie folgt zu formulieren:
Die
Zahl der gem. Beschluss vom 01.03.2000 durch die beteiligten
Wohnungsunternehmen jährlich bereitzustellenden belegungsgebundenen Wohnungen
wird vorübergehend von 1030 auf ca. 450 Wohnungen abgesenkt.
Frau
Fisch schlägt vor,
die Änderung dann mit einem festen Datum zu versehen, z.B. für zwei Jahre.
Herr
Linke macht auf die
jährliche Berichtspflicht durch die Verwaltung aufmerksam, die im Punkt 5
festgelegt ist.
Abstimmung
zum Änderungsantrag:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Herr
Stephen weist auf
die Stellungnahme des Mieterbundes hin, in der auf offene Anträge aus 2001
hingewiesen wird.
Frau
Fisch erklärt, dass
sich ein Teil dieser Anträge erledigt hat, z.B. dadurch, dass der Antragsteller
von anderen Angeboten Gebrauch gemacht hat.
Die
geforderten Ein- bis Zweiraumwohnungen sind nicht im Angebot.
Beschlusstext:
1.
Die StVV nimmt die Abrechnung der Ergebnisse der Erfüllung der
Wohnungsversorgungsverträge zur Kenntnis.
2.
Die Zahl der gem. Beschluß vom 01.03.2000 durch die beteiligten
Wohnungsunternehmen jährlich bereitzustellenden belegungsgebundenen Wohnungen
wird vorübergehend von 1030 auf ca.450 Wohnungen abgesenkt.
3.
Die Auswahl und Benennung der Personen, denen im Rahmen des
Versorgungsauftrages der Stadt Unterstützung bei der Bereitstellung geeigneter
Wohnungen zu geben ist, erfolgt durch den Bereich Wohnen aus den Berechtigten
nach § 27 WoFG i.V. m. § 5 WobindG unter Berücksichtigung aller relevanten
sozialen Umstände.
4.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge mit der GEWOBA
mbH, der Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx", der Potsdamer
Wohnungsgenossenschaft „1956" und der Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft
e. G. entsprechend anzupassen.
5. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung jährlich im
Juni über die Ergebnisse der Wohnraumversorgung des Vorjahres aus den nach
BelBindG geschlossenen Verträgen sowie über die Wohnungsmarktsituation in
Potsdam zu informieren.