20.06.2002 - 10 Belegungsbindungen nach Belegungsbindungsgesetz...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Fisch bringt die Vorlage ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Reiß bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Punkt 2 ist wie folgt zu formulieren:

Die Zahl der gem. Beschluss vom 01.03.2000 durch die beteiligten Wohnungsunternehmen jährlich bereitzustellenden belegungsgebundenen Wohnungen wird vorübergehend von 1030 auf ca. 450 Wohnungen abgesenkt.

 

Frau Fisch schlägt vor, die Änderung dann mit einem festen Datum zu versehen, z.B. für zwei Jahre.

 

Herr Linke macht auf die jährliche Berichtspflicht durch die Verwaltung aufmerksam, die im Punkt 5 festgelegt ist.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Herr Stephen weist auf die Stellungnahme des Mieterbundes hin, in der auf offene Anträge aus 2001 hingewiesen wird.

 

Frau Fisch erklärt, dass sich ein Teil dieser Anträge erledigt hat, z.B. dadurch, dass der Antragsteller von anderen Angeboten Gebrauch gemacht hat.

Die geforderten Ein- bis Zweiraumwohnungen sind nicht im Angebot.

 

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Beschlusstext:

1. Die StVV nimmt die Abrechnung der Ergebnisse der Erfüllung der Wohnungsversorgungsverträge zur Kenntnis.

 

2. Die Zahl der gem. Beschluß vom 01.03.2000 durch die beteiligten Wohnungsunternehmen jährlich bereitzustellenden belegungsgebundenen Wohnungen wird vorübergehend von 1030 auf ca.450 Wohnungen abgesenkt.

 

3. Die Auswahl und Benennung der Personen, denen im Rahmen des Versorgungsauftrages der Stadt Unterstützung bei der Bereitstellung geeigneter Wohnungen zu geben ist, erfolgt durch den Bereich Wohnen aus den Berechtigten nach § 27 WoFG i.V. m. § 5 WobindG unter Berücksichtigung aller relevanten sozialen Umstände.

 

4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge mit der GEWOBA mbH, der Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx", der Potsdamer Wohnungsgenossenschaft „1956" und der Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft e. G. entsprechend anzupassen. 

 

5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung jährlich im Juni über die Ergebnisse der Wohnraumversorgung des Vorjahres aus den nach BelBindG geschlossenen Verträgen sowie über die Wohnungsmarktsituation in Potsdam zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       0

Der Antrag wird abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage