16.10.2002 - 6 Umsetzung Grundsicherungsgesetz in der Stadtver...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Böttche entschuldigt sich für sein Fehlen in der letzten Ausschusssitzung.

 

In seinen Ausführungen informiert Herr Böttche zum Anliegen der Grundsicherung und deren Umsetzung.

 

Herr Krause fragt in der Diskussion nach der Bearbeitungsdauer bei den genannten Fällen.

 

Herr Böttche erklärte, dass noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Momentan geht man nur von Annahmen aus.

 

Herr Exner bestätigt, dass derzeit nur Schätzungen vorliegen. Erwartet werde eine finanzielle Belastung im 7stelligen EURO-Bereich für die Stadt.

Herr Exner legt weiterhin dar, dass es sich hier um ein sozialpolitisches Anliegen des Bundes handelt. Wenn der Bund dieses Gesetz erlässt, müsse er auch  die Frage der Finanzierung klären.

 

Das Thema "Grundsicherung" werde von Seiten der Verwaltung in die Arbeit

"Vergleichsringe" der kreisfreien Städe im Land Brandenburg aufgenommen.

 

Die Frage von Herrn Korne hinsichtlich der Bekanntgabe an die Betroffenen wird von Herrn Böttche dahingehend beantwortet, dass die Information einerseits durch die Rentenversicherungsanstalt und andererseits über die Medien erfolgt.

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1. Die Durchführung der vom Bund übertragenen  Aufgaben nach dem Grundsicherungsgesetz werden als unbefristete zusätzliche Aufgabe dem Bereich Soziales zugeordnet.     

 

2. Die Arbeitsgruppe Grundsicherung mit 5 Mitarbeitern und einem AG-Leiter wird ab 01.07.2002 schrittweise eingerichtet, wofür insgesamt 6 Stellen, davon 4 neue Stellen, zu schaffen sind.

 

3. Per 30.06.2003 sowie per 31.12.2003 sind durch die Verwaltung aussagefähige Statistiken vorzulegen, um gegebenenfalls die Personal- und materiell-technische Ausstattung  dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die durch die Übertragung der neuen Aufgabe entstandenen zusätzlichen Kosten der Stadt einen Erstattungsanspruch beim Land Brandenburg anzumelden.

 

5. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Auszahlung der Grundsicherung sind ab 2003 einzustellen.

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Die Mitteilungsvorlage wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.