16.10.2002 - 6 Umsetzung Grundsicherungsgesetz in der Stadtver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugend, Soziales und Wohnen
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 16.10.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr
Böttche entschuldigt sich für sein Fehlen in der letzten Ausschusssitzung.
In seinen
Ausführungen informiert Herr Böttche zum Anliegen der Grundsicherung und deren
Umsetzung.
Herr
Krause fragt in der Diskussion nach der Bearbeitungsdauer bei den genannten
Fällen.
Herr
Böttche erklärte, dass noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Momentan geht man
nur von Annahmen aus.
Herr
Exner bestätigt, dass derzeit nur Schätzungen vorliegen. Erwartet werde eine
finanzielle Belastung im 7stelligen EURO-Bereich für die Stadt.
Herr
Exner legt weiterhin dar, dass es sich hier um ein sozialpolitisches Anliegen
des Bundes handelt. Wenn der Bund dieses Gesetz erlässt, müsse er auch die Frage der Finanzierung klären.
Das Thema
"Grundsicherung" werde von Seiten der Verwaltung in die Arbeit
"Vergleichsringe"
der kreisfreien Städe im Land Brandenburg aufgenommen.
Die Frage
von Herrn Korne hinsichtlich der Bekanntgabe an die Betroffenen wird von Herrn
Böttche dahingehend beantwortet, dass die Information einerseits durch die
Rentenversicherungsanstalt und andererseits über die Medien erfolgt.
1.
Die Durchführung der vom Bund übertragenen Aufgaben nach dem Grundsicherungsgesetz werden als
unbefristete zusätzliche Aufgabe dem Bereich Soziales zugeordnet.
2.
Die Arbeitsgruppe Grundsicherung mit 5 Mitarbeitern und einem AG-Leiter wird ab
01.07.2002 schrittweise eingerichtet, wofür insgesamt 6 Stellen, davon 4 neue
Stellen, zu schaffen sind.
3.
Per 30.06.2003 sowie per 31.12.2003 sind durch die Verwaltung aussagefähige
Statistiken vorzulegen, um gegebenenfalls die Personal- und
materiell-technische Ausstattung
dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die durch die Übertragung der neuen Aufgabe
entstandenen zusätzlichen Kosten der Stadt einen Erstattungsanspruch beim Land
Brandenburg anzumelden.
5. Die
erforderlichen Haushaltsmittel zur Auszahlung der Grundsicherung sind ab 2003
einzustellen.