16.10.2002 - 11 Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Drucksachen der TOP 9 bis 13 wurden gemeinsam durch Herrn Lohrenz eingebracht und diskutiert.

 

In seinen Ausführungen erklärte Herr Lohrenz, dass sich keine neuen bzw. erhöhten  Gebühren  in den Satzungen befinden, er aber nicht verschweigen möchte, das eigentlich jährlich die Gebühren anzuheben sind. Die letzte Erhöhung ist 4 Jahre her.

Im Dezember 2002 wird eine Vorlage hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für Trink- und Regenwasser eingebracht.

 

In der Diskussion spricht Herr Exner ergänzend zu den o. g. Ausführungen die Frage notwendiger Kalkulationsgrundlagen an. Diese seien bei der Beschlussfassung 1998 beigefügt gewesen. Derzeit werde dies  in einem Fall noch geklärt.

 

Herr Korne fragte nach den Auswirkungen der Regenwassergebühren, Herr Krause bat die zeitgemäße und richtige Information der Öffentlichkeit.

Es sollte der Öffentlichkeit klar gemacht werden, das die Entwässerungsgebühren auch zum Nutzen sein können, denn bezahlt wurden diese schon immer.

 

Herr Bruch fragte, wie hoch die Entgelte zukünftig sein werden, Herr Korne wollte wissen, ob die Mehrwertssteuer bei Wasser angehoben wird.

 

Herr Lohrenz bestätigte seine Aussage, dass es eine Änderung geben wird und seit den letzten 4 Jahren keine Erhöhung trotz div. Investitionen erfolgt sei.

Herr Exner merkte an, dass hier eine Gebührenkalkulation Grundlage sein werde.

 

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Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für Wasserversorgungs-Grundstücksanschlüsse (Wasserversorgungs-Grundstücksanschlusskostensatzung - WVGAS)

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                           8

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                   0