16.10.2002 - 11 Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 16.10.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Drucksachen der TOP 9 bis 13 wurden gemeinsam durch Herrn Lohrenz eingebracht
und diskutiert.
In seinen
Ausführungen erklärte Herr Lohrenz, dass sich keine neuen bzw. erhöhten Gebühren in den Satzungen befinden, er aber nicht verschweigen möchte,
das eigentlich jährlich die Gebühren anzuheben sind. Die letzte Erhöhung ist 4
Jahre her.
Im
Dezember 2002 wird eine Vorlage hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für
Trink- und Regenwasser eingebracht.
In der
Diskussion spricht Herr Exner ergänzend zu den o. g. Ausführungen die Frage
notwendiger Kalkulationsgrundlagen an. Diese seien bei der Beschlussfassung
1998 beigefügt gewesen. Derzeit werde dies in einem Fall noch geklärt.
Herr
Korne fragte nach den Auswirkungen der Regenwassergebühren, Herr Krause bat die
zeitgemäße und richtige Information der Öffentlichkeit.
Es sollte
der Öffentlichkeit klar gemacht werden, das die Entwässerungsgebühren auch zum
Nutzen sein können, denn bezahlt wurden diese schon immer.
Herr
Bruch fragte, wie hoch die Entgelte zukünftig sein werden, Herr Korne wollte
wissen, ob die Mehrwertssteuer bei Wasser angehoben wird.
Herr
Lohrenz bestätigte seine Aussage, dass es eine Änderung geben wird und seit den
letzten 4 Jahren keine Erhöhung trotz div. Investitionen erfolgt sei.
Herr
Exner merkte an, dass hier eine Gebührenkalkulation Grundlage sein werde.