02.11.2011 - 3.11 Einhaltung der EU-Grenzwerte für CO2-Ausstoß be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 02.11.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der Stadtwerke wird beauftragt, künftig nachstehende Kriterien bei der Anschaffung von Dienstwagen und Nutzfahrzeugen berücksichtigten zu lassen:
1. Bei Einkauf und Beschaffung von dienstlich genutzten Fahrzeugen muss zukünftig dem CO2-Ausstoß eine größere Gewichtung im Beschaffungsprozess eingeräumt werden. Für jede Neuanschaffung von Personenwagen soll (ab sofort) der EU-Grenzwert für 2012 von 120 g CO2/km eingehalten werden.
2. Zukünftige Änderungen des Grenzwertes sollen in den folgenden Jahren entsprechend berücksichtigt werden.
3. Für leichte Nutzfahrzeuge soll mindestens der EU-Grenzwert ab 2017 von 175 g CO2/km gelten, künftige Änderungen sind auch hier zu berücksichtigen. Sofern für schwere Nutzfahrzeuge ein Grenzwert von der EU erlassen wird, ist dieser ebenfalls als Mindestmaß zu berücksichtigen.
4. Per Gesellschafterbeschluss ist dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen in den Punkten 2 bis 4 auch von den kommunalen Gesellschaften und des kommunalen Eigenbetriebes angewandt werden.
5. Über die Umsetzung dieses Beschlusses ist regelmäßig, mindestens einmal jährlich, in der Stadtverordnetenversammlung und/oder im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umwelt und ländliche Entwicklung Bericht zu erstatten.