12.09.2012 - 3.12 Wechsel städtischer Bediensteter in die private...

Beschluss:
vertagt
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Herr Schultheiß bringt den Antrag ein. Anschließend erläutert Herr Exner, dass gemäß Grundgesetz Artikel 12 jedem eine Berufsfreiheit garantiert werde, es sei denn es wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, wofür aber  50 % des bisherigen Verdienstes für die Dauer dieser Vereinbarung zu zahlen seien. Diese Variante sehe der öffentliche Dienst jedoch nicht vor und würde eine zusätzliche Belastung des Haushalts bedeuten, so dass er eine Ablehnung des Antrags empfehle.

Herr Schultheiß bittet namens der Antragstellerinnen um eine Zurückstellung – es werde eine Verständigung in den Fraktionen zum weiteren Verfahren geben.

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