22.08.2012 - 5.5 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit der Ergänzung um einen Punkt 3 zugestimmt, deren Wortlaut mit der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen identisch ist.

 

Die Empfehlung des Ausschussesr Stadtentwicklung und Bauen wird zur Abstimmung gestellt:

 

Die ursprüngliche Fassung des Punktes 2 mit dem Wortlaut:

2.                Der Bebauungsplan Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begndung gebilligt (Anlage 1 und 2).

ist zu streichen.

 

neu:

2.              Im Plangebiet wird ein Baufeld westlich der Schmiedegasse und nördlich vom Bestandsgebäude entfernt.

Im als „Allgemeines Wohngebiet gekennzeichneten Abschnitt WA 3 ist zwischen den Gemeinschaftsstellplätzen GSt2 und GSt1 ein Bereich mit Aufenthaltsqualität im Sinne der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vorzusehen.

Das gesamte B-Plangebiet ist als verkehrsberuhigt auszuweisen und entsprechend zu beschildern.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen werden vor der Abstimmung Konsequenzen zu Protokoll gegeben bezüglich eines erforderlichen Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes, damit verbundener externer Planungskosten zu Lasten des Treuhandvermögens Bornstedter Feld, Mindereinnahmen durch den Verzicht auf eine überbaubare Grundstücksfläche und des Verlustes eines Wohnungsbaupotentials von ca. 10 Wohneinheiten.

Im Weiteren weist Herr Klipp auf Herstellungskosten eines öffentlichen Spielplatzes statt des Baufeldes WA 3 sowie auf Konsequenzen hinsichtlich einer Verkehrsberuhigung hin.

 

Die rtliche Wiedergabe dieses Redebeitrages ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“ ( Anlage 3)

 

2.              Im Plangebiet wird ein Baufeld westlich der Schmiedegasse und nördlich vom Bestandsgebäude entfernt.

Im als „Allgemeines Wohngebiet gekennzeichneten Abschnitt WA 3 ist zwischen den Gemeinschaftsstellplätzen GSt2 und GSt1 ein Bereich mit Aufenthaltsqualität im Sinne der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vorzusehen.

 

Das gesamte B-Plangebiet ist als verkehrsberuhigt auszuweisen und entsprechend zu beschildern.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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