22.08.2012 - 6.9 Qualifizierung des Vorentwurfes des Bebauungspl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/ANW
- Datum:
- Mi., 22.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans 129 ist im Rahmen einer Planungswerkstatt, an der insbesondere Vertreter des Arbeitskreises Die Feldmärker, die von der Planung betroffenen Eigentümer, das Standortmanagement und der Ortsbeirat Golm zu beteiligen sind, zu konkretisieren und zu qualifizieren.
Die Planungswerkstatt soll dazu beitragen, dass
eine funktionale Einbindung der künftigen Bebauung in den Landschaftsraum und eine verträgliche Baumassen- und höhen Verteilung planerisch gesichert wird,
verkehrliche Auswirkungen hinreichend geprüft werden, ein den Ansprüchen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdendes Erschließungsnetz entwickelt wird und Möglichkeiten der überörtlichen Erschließung des Bereiches Nördlich In der Feldmark festgelegt werden,
eine der Einwohner-und Arbeitsplatzentwicklung entsprechende Ausstattung mit sozialer und Freizeit relevanter Infrastruktur entwickelt wird,
die landschaftliche, städtebauliche und verkehrliche Entwicklung des Bereiches Nördlich In der Feldmark verträglich in die Gesamtentwicklung des Ortseiles Golm; des Wissenschaftsparkes Golm und der angrenzenden Stadtbereiche von Potsdam integriert wird.
Die Ergebnisse der Planungswerkstatt sind im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und im Ortsbeirat Golm vorzustellen.
Vor Abschluss der Planungswerkstatt ist kein Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes herbeizuführen.
2. Die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes ist transparent zu gestalten. Hierbei ist ein ständiger Informationsaustausch zwischen Verwaltung, Bürgern, Eigentümern, Ortsbeirat und Standortmanagement zu gewährleisten.
3. Über die formalen Beteiligungsinstrumente des BauGB hinaus sind die weiteren
Verfahrensschritte durch öffentliche Informationsveranstaltungen zu begleiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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29,3 kB
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