23.10.2012 - 7.3 Übertragung der Entscheidungsbefugnisse über di...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Rademacher informiert über das Prüfergebnis. Die Verwaltung habe gemeinsam mit den Schulleitungen geprüft, ob eine noch stärkere Einbeziehung der Schulen in die Prozesse der Mittelbewirtschaftung und der Vergabe möglich ist. Diese Prüfung begann im April 2011 im Rahmen eines Pilotprojektes mit den drei Oberstufenzentren. Ab August 2011 wurde darüber hinaus eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Schulleitungen der Schulformen Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien gebildet. Seitens der Grund- und Förderschulen, gab es keinen Mitwirkungsbedarf. Insgesamt sei ein erfolgreicher Projektverlauf mit einer Vielzahl von Ergebnissen zu verzeichnen. So wurde z. B. die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Haushaltsplanung und –durchführung erhöht, bestehende Handkassenvorschüsse erweitert sowie Fortbildungen für Schulleitungen und Verwaltungsmitarbeiter der Schulen durchgeführt. Aus Sicht aller Beteiligten stellte sich der Projektverlauf als positiv dar.

 

Frau Michalske Aciogluchte wissen, warum es seitens der Grund- und Förderschulen keinen Handlungsbedarf gab.

 

Herr Weiberlenn erklärt, dass die Schulleiter gefragt wurden. Die Rückmeldungen ergaben, dass die Schuleiter mit dem Verfahren einverstanden seien. Es gab Bedenken bezüglich des Mehraufwandes. Von den Ergebnissen wollen die Schulen partizipieren, sie wollten aber nicht in der Arbeitsgruppe mitarbeiten.

 

Herr Wollenberg kann verstehen, dass Grundschulen der bürokratische Mehraufwand abschreckt. Die Verwaltung sollte darüber nachdenken, wie Entscheidungsfreiheit von Schulen ohne hohen Verwaltungsaufwand möglich sein könnte.  Er fragt, warum die Schulen angewiesen sind, keine Schulkonten mehr zu führen.

 

Herr Weiberlenn informiert, dass es diesbezüglich ein Veto des Rechnungsprüfungsamtes und der Stadtkasse gab, weil die Verfahrensweise so nicht rechtens sei. Der Fachbereich versuche gegenwärtig den Schulen das zu erläutern. Insofern war die durch den Fachbereich seinerzeit getroffene Entscheidung verfrüht. Die Frage ist, wie man es künftig für die Schulen praktikabel regeln kann.

 

Frau Krause fragt, ob Klassenkonten auch geschlossen werden müssen.

 

Herr Weiberlenn erklärt, dass unter Schulkonten Konten zu verstehen sind, welche die Schule im Namen der Landeshauptstadt Potsdam führt. Private Konten seien nicht betroffen.

 

Herr Ziebarth spricht sich dafür aus, die Selbständigkeit von Schulen weiter zu befördern. Er verweist auf das MOSES Projekt, in dessen Ergebnis deutlich zu sehen war, wie einzelne Schulen damit umgehen. Das sollte man auf andere Schulen ausdehnen. Für die Konten seien die Fördervereine der Schulen da.

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Mitteilungsvorlage zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse über die Verwendung von Sachmitteln des Schulträgers auf die Schulen zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage