23.10.2012 - 5 Information des Staatlichen Schulamtes zum Sach...

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Herr Dörnbrack erläutert, dass es ein gemeinsames Schreiben des Oberbürgermeisters, des Kreisschulbeirates und des Kreiselternrates an die Ministerin gab, welches das Staatliche Schulamt zur Prüfung erhalten habe. Im Schuljahr 2012/13 konnte man dem Anliegen nicht entsprechen, weil die Schuljahresplanung abgeschlossen und das Budget ausgeschöpft war. Der Vertretungsfonds für Potsdamer Grundschulen sollte geprüft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Staatliche Schulamt Brandenburg für einen Schulamtsbereich, nicht nur für die Stadt Potsdam, sowie für alle Schulformen zuständig ist. In den anderen Regionen gibt es eine ähnliche Problematik. Insofern ist es nicht zu vertreten nur Potsdamer Grundschulen zu finanzieren. Wenn es Unterstützung geben soll müsse diese gleichberechtigt für alle Regionen erfolgen.

Das Staatliche Schulamt Brandenburg ist interessiert den Vorschlag weiter zu verfolgen, wie er in der Stadt Potsdam praktiziert wurde. Für den Schulamtsbereich würden dafür 15 VZE benötigt. Dieser höhere Stellenverbrauch müsste geprüft werden. Dazu soll es am 24.10.2012 im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Beratung mit dem Oberbürgermeister bzw. einem Vertreter und dem Staatlichen Schulamt geben.

 

Herr Engels findet es richtig, wenn Geld zur Verfügung gestellt wird. Er möchte wissen wie viel das bei 15 VZE ausmache.

 

Herr Dörnbrack erklärt, dass 1 VZE einer Vollzeit Lehrerstelle entspreche. Diese müsse in Geldwert umgewandelt werden. Dieses Geld würde dann für Honorarverträge zur Verfügung stehen. Wie viel das in Euro ist, kann er in der Sitzung nicht benennen.

Herr Dörnbrack gibt zu Protokoll: 1 VZE entspricht bei einer Kapitalisierung ca. 55 TEUR.

 

Es schließen sich Nachfragen der Ausschussmitglieder an.

 

Herr Menzel erklärt, dass das Land Brandenburg nicht die besten Ergebnisse bezüglich der Schulqualität aufweise. Man habe einen hohen Unterrichtsausfall, bekomme Inklusion und werde Bildungsstandards einführen müssen. Das führe zu einem hohen Weiterbildungsbedarf der Lehrkräfte. Er möchte wissen, wie weit der Unterrichtsausfall durch Weiterbildung noch steige.

 

Herr Dörnbrack stellt richtig, dass Bildungsstandards in den Schulen eingeführt sind. Bei Unterrichtsausfall und Fortbildung gebe es ein bestimmtes Organisationsprinzip, das in Verantwortung der Schulen liegt. Wenn Fortbildungen anfallen, sind diese in den Schulen zu kompensieren. Die Fortbildung werde nicht das Problem sein. Problem seien Ausfälle auf Grund der Lehrergesundheit, wo Lehrkräfte ersetzt werden müssen.

 

Herr Menzel sieht das anders. Wenn man Inklusion machen wolle, müsse das ganze Kollegium geschult werden. 

 

Herr Dörnbrack erklärt, dass die Lehrkräfte 30 Tage Urlaub haben. Für Fortbildungen werden Ferien oder disponible Ferientage genutzt.

 

Herr Wollenbergchte wissen, wie man mit dem Problem umgehen wolle, wenn die 15 VZE vom Ministerium nicht zugewiesen werden.

 

Herr Dörnbrack informiert, dass man dies in der einzelnen Schule kompensieren müsse. Wenn eine Lehrkraft langfristig ausfällt, müsse man das über eine befristete Einstellung lösen.

 

Frau Dr. Magdowski verweist auf die Veröffentlichung der Ergebnisse der Schulvisitation. Sie möchte wissen, ob die Möglichkeit bestehe, in die Visitationsberichte aufzunehmen, wie viel Unterricht an einer Schule konkret ausgefallen ist.

 

Herr Dörnbrack erklärt, dass es dadurch kein anderes Ergebnis geben würde. Die Visitation habe nicht die Aufgabe den Unterrichtsausfall zu bewerten, sondern wie Schule entsprechend ihres Vertretungskonzeptes mit dieser Situation umgeht.

 

Frau Erningchte wissen, wie der Ausschuss das Ministerium in die Pflicht nehmen könne.

 

Herr Dörnbrack informiert, dass sich das Staatliche Schulamt Brandenburg als Pilotprojekt anbieten werde, wenn die Ausstattung von 15 VZE durch das Ministerium komme. Man sollte das Ergebnis des Gespräches im Ministerium abwarten.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich dazu, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 27.11.2012 erneut aufzurufen.

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