19.12.2011 - 3 Beanstandung des Beschlusses Straßenreinigungss...

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Der Beschluss „Straßenreinigungssatzung 2012“, DS 11/SVV/0680, vom 07.12.2011 wurde  vom Oberbürgermeister mit Schreiben vom 09.12.2011 beanstandet.

 

Die Gründe der Beanstandung werden von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller-Preinesberger mündlich untersetzt und empfohlen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, eine Straßenreinigungssatzung auf der Basis des Verwaltungsvorschlages 2012 ohne Reinigungsklasse 2 zu beschließen, verbunden  mit dem Auftrag an den Oberbürgermeister, eine Straßenreinigungssatzung und eine Straßenreinigungsgebührensatzung für 2013 zu erstellen und in einer Arbeitsgruppe Verwaltung/Stadtverordnete Straßen mit besonderen öffentlichen Allgemeininteressen zu definieren und diese mit einer extra Reinigungsklasse zu belegen. Im Weiteren sollte der Oberbürgermeister beauftragt werden, die Straßenreinigungssatzung 2013 und die Straßenreinigungsgebührensatzung 2013 im I./II. Quartal 2012 zu erarbeiten und der StVV spätestens bis zum 31.05.2012 vorzulegen; eine Beschlussfassung sei somit noch vor der Sommerpause möglich.

 

 

Nach 6 Wortmeldungen wird über die DS 11/SVV/0680 in der Fassung vom 07.12.2011 gemäß §  55 Abs. 1 BbgVerf in namentlicher Abstimmung befunden.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist rtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung: