12.02.2013 - 3.6 Bebauungsplan Nr. 120 "Ehemalige Kaserne Eiche"...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) erinnert an die bereits in der Sitzung am 15.1.2013 erfolgte Information und geht anhand der Planunterlagen detailliert auf das Vorhaben ein.

 

 

Frau Hüneke stellt fest, dass die Sichten in der Abstimmung berücksichtigt worden sind, sie sich jedoch bereits in der vorigen Sitzung eine visuelle Darstellung gewünscht hätte.

 

 

Auf verschiedene Nachfragen und Hinweise der Ausschussmitglieder, u.a.

-          Zunahme der städtebaulichen Dichte im Vergleich zum Vorentwurf

-          Integration von Sportanlagen

-          Begriffeverwendung Senioren, Familien-Wohnen, Studenten

-          Soziale Durchmischung des Wohngebietes

-          Städtebauliche Qualitätsansprüche im Bereich des studentischen Wohnens

-          Verkehrliche Positionierung

-          Knotenpunkt 250 "Abzweig nach Eiche"

-          Anwendung der Richtlinie zur Kostenbeteiligung für Infrastrukturmaßnahmen

geht Herr Goetzmann erläuternd ein.

 

 

In seiner Funktion als Ortsvorsteher Eiche erinnert Herr Jäkel daran, dass in mehrfachen Erörterungen im Ortsbeirat Eiche mit der Vorhabenträgerin die Erschließungssituation umfangreich beraten worden sei. Die Wiederinbetriebnahme der alten Amundsenstraße wurde erwogen und geprüft; im Ergebnis der verkehrstechnischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Wiederinbetriebnahme nicht zwingend nötig ist. Dennoch bestehen bereits heute vor Beginn des Bauvorhabens zu den Spitzenzeiten grenzwertige Belastungen des Knotens KP 250, die durch eine zu kurze Linksabbiegespur verursacht werden.

Mit der Vorhabenträgerin wurde vereinbart, im Interesse einer langfristigen Verbesserung auch bei einer gewissen Zunahme des Verkehrs durch das Bauvorhaben durch angemessene Verlängerung der Linksabbiegespur um 15 m diesen Mangel zu beheben. Die dafürtige Anpassung der Fahrbahnbreite in diesem Bereich übernimmt die Vorhabenträgerin. Dafür spricht der OBR der Vorhabenträgerin seinen Dank aus.

Herr Jäkel bittet, die Vorlage einschließlich der Änderungen aus dem Ortsbeirat Eiche abzustimmen.

 

 

Die Vorlage einschl. der Änderungen aus dem OBR Eiche wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.      Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 120 “Ehemalige Kaserne Eiche“ ist als Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 “Ehemalige Kaserne Eiche“ gemäß § 12 BauGB weiter zu führen.

2.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 120 “Ehemalige Kaserne Eiche“, jetzt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 “Ehemalige Kaserne Eiche" entschieden (s. Anlage 1).

3.      Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 32 “Ehemalige Kaserne Eiche“ sowie des dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 2, 3 und 4).

4.      Dem Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (s. Anlage 5) wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert.

 

Einschl. der übernommenen Änderungen aus dem OBR Eiche:

 

Änderung Anlage 5 - Durchführungsvertrag, Ergänzung des Vertragsentwurfs vom 08.01.2013 von der Verwaltung  (siehe Anlage 2)

 

In der Anlage 5 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32, Ehemalige Kaserne Eiche, ist folgende Änderung bzw. Ergänzung aufzunehmen:

 

§ 4 Erschliung

neu (4)

r die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes KP 250 Kaiser-Friedrich-Straße/Amundsenstraße/Maulbeerallee/Straße Am Neuen Palais, insbesondere zu den Leistungsspitzen, ist die Verlängerung der Länge der derzeitigen Linksabbiegespur, von der Kaiser-Friedrich-Straße kommend und in Richtung Amundsenstraße führend, zwingend erforderlich, um Rückstaus durch Blockieren der geradeaus und rechtsabführenden Fahrspur zu vermeiden. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Übernahme der Bauleistungen für die Verlängerung der Linksabbiegespur um bis zu 15 Meter unter der Maßgabe, dass die Stadt Potsdam die dafür erforderlichen Flächen bis zur vollständigen Fertigstellung des Bauvorhabens in dem Plangebiet zur Verfügung stellt.

 

neu (5)

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich … nach Absatz 2 bis 4 …

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=6745&TOLFDNR=82120&selfaction=print