07.05.2014 - 5.11 Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", Abwägung un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd“, 1. Änderung, Teilbereich Nuthewinkel zugestimmt (gemäß Anlagen 3 A, 3 B und 3 C).

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Horstweg-Süd“, Teilbereich Nuthewinkel wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen