07.05.2014 - 5.12 Bebauungsplan Nr. 143 " Westliche Insel Neu Fah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 07.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt, der sich der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung angeschlossen hat:
Für den B-Plan 143 ist im Zuge des Planverfahrens zu prüfen, ob und inwieweit ein Uferweg um die Insel und eine freie Begehbarkeit des Ufers für alle Potsdamerinnen und Potsdamer (Öffentlichkeit/Allgemeinheit) ermöglicht werden kann.
Bei den Planungszielen ist beim 7. Spiegelstrich zu ergänzen, dass zu prüfen ist unter welchen Bedingungen eine zweigleisige Tramtrasse realisiert werden kann.
Für das Plangebiet ist ein städtebauliches Gutachterverfahren durchzuführen.
Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:
Im Punkt Planungsziele soll der Anstrich Schaffung kleinteiliger Nahversorgungsstrukturen entlang der Tschudistraße gemäß Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Potsdam gestrichen werden. Es soll die Möglichkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes gefördert werden.
Der Beschluss wird weiterhin unter der Maßgabe gefasst, die Möglichkeiten einer Nordumfahrung zu prüfen.
Außerdem soll die massive Bebauung entlang der B 2 aus dem Konzept von Prof. Brands reduziert werden.
Abstimmung:
Der o. g. Änderungsantrag wird
mit 31 Ja-Stimmen angenommen,
bei einigen Gegenstimmen.
Abstimmung:
Die von den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“ (OT Neu Fahrland) ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Die Schaffung von neuen Baurechten durch den Bebauungsplan setzt den zu vorigen Abschluss eines Kostentragungsvertrags und die Zustimmungserklärung zur Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (DS 12/SVV/0703) durch die Grundstückseigentümerin voraus (gemäß Anlage 3).
Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Für den B-Plan 143 ist im Zuge des Planverfahrens zu prüfen, ob und inwieweit ein Uferweg um die Insel und eine freie Begehbarkeit des Ufers für alle Potsdamerinnen und Potsdamer (Öffentlichkeit/Allgemeinheit) ermöglicht werden kann.
Für das Plangebiet ist ein städtebauliches Gutachterverfahren durchzuführen.
Es soll die Möglichkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes gefördert werden.
Der Beschluss wird weiterhin unter der Maßgabe gefasst, die Möglichkeiten einer Nordumfahrung zu prüfen.
Außerdem soll die massive Bebauung entlang der B 2 aus dem Konzept von Prof. Brands reduziert werden.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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