27.02.2014 - 2 Informationen des Jugendamtes

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Bundeselterngeld

 

Herr Tölke informiert, dass die Bearbeitungszeit für Bundeselterngeldanträge zurzeit zwischen 5 und 15 Wochen beträgt, da ca. 80 % der Antragstellenden Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit haben und hier die Berechnung sehr aufwändig ist. Erschwerend kommt hinzu, dass es erneut zu längerfristigen krankheitsbedingten Ausfällen gekommen ist.

Befristet für ein Jahr wurden vier Stellen zur sofortigen Besetzung ausgeschrieben. Das Ausschreibungsverfahren läuft aktuell. Mit der Besetzung wird noch im Monat März gerechnet.

Des Weiteren wird der zeitlich befristete unterstützende Einsatz eines Steuerberatungsbüros unter Beachtung aller datenschutz- und verwaltungsrechtlichen Erfordernisse geprüft. Die befürwortenden Antworten des Landesdatenschutzbeauftragten und des städtischen Datenschutzes liegen vor, die Zustimmung der Aufsichtsbehörde seitens des Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, nach nochmals ausstehender Rücksprache mit dem Bundesministerium, ist offen. Mit den vorbereitenden Maßnahmen zur zeitlich befristeten Auftragserteilung eines Steuerbüros ist schon begonnen worden.

Nachfragen hinsichtlich kommunaler Unterstützung durch andere Städte und Gemeinden wurden auf Grund eigener Belastung abgewiesen.

Aus dem Fachbereich Soziales und Gesundheit unterstützen derzeit zwei Mitarbeiterinnen die Antragsbearbeitung. Darüber hinaus nimmt der zentrale Bürgerservice Anträge entgegen und gibt allgemeine Informationen, der Betreuungsplatzservice Kita-Tipp informiert und berät Eltern in Abstimmung mit der Elterngeldstelle zu speziellen Fragen. 

Parallel wird die Umstellung von weiterführenden veränderten Prozessabläufen (u.a. Aufteilung Akten nach Geburten,rzere Wege, klare Zuständigkeiten) gemäß der abgeschlossenen Organisationsuntersuchung sichergestellt.

Gegenwärtig werden alle Ressourcen gebündelt, um die Erstauszahlung von Elterngeldleistungen innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrages zu realisieren und eine wie bislang gelebte Erreichbarkeit und Bürgerfreundlichkeit zu sichern.

Es wird davon ausgegangen, dass dann bis zum Sommer 2014 der Antragsstau abgebaut werden kann und es eine angemessene Bearbeitungszeit gibt.

 

Bezüglich der Nachfrage von Herrn Wollenberg, ob die Inanspruchnahme eines Steuerberatungsbüros zur Bearbeitung von Elterngeldanträgen ausgeschrieben werden muss, erklärt Herr Tölke, dass aufgrund der Dringlichkeit eine Freihändige Vergabe vorbereitet werden kann. Hierzu müssen drei Angebote eingeholt werden.

 

Frau Dr. Müller bittet um erneuten Bericht in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

 

Umzug des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie

 

Herr Tölke informiert, dass der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie voraussichtlich Im Juni/Juli 2014 in die Behlertstr. 3a zieht.

 

Kinderschutzkonzept

 

Herr Tölke teilt mit, dass das für März 2014 zugesagte Kinderschutzkonzept für die Landeshauptstadt Potsdam  dem Jugendhilfeausschuss erst zur Mai-Sitzung 2014 vorgelegt werden kann.

 

Frau Müller-Preinesberger betont, dass der Kinderschutz in der Landeshauptstadt Potsdam  gewährleistet ist.

 

Themenplanung Jugendhilfeausschuss 2014

 

Frau Dr. Müller verweist auf die zum Tagesordnungspunkt ausgereichten Unterlagen und teilt mit, dass es folgende zwei Änderungen gibt:

Das Kinderschutzkonzept wird von der März-Sitzung auf die Mai-Sitzung vertagt.

Die Vorstellung des Netzwerkes „Ausbilden für die Praxis“ wird statt in der April-Sitzung in der Juni-Sitzung behandelt.

Sie bittet die Ausschussmitglieder, Vorschläge zu in die Planung aufzunehmende Themen an Frau Spyra zu geben, um diese in die Themenplanung einarbeiten und allen JHA-Mitgliedern vor der nächsten Ausschusssitzung zusenden zu können.

 

Frau Hübner fragt, ob der Arbeitskreis Kinderschutz an der Erarbeitung des Kinderschutzkonzeptes beteiligt ist.

 

Herr Tölke erklärt, dass im Konzept Schnittstellen beschrieben werden. Ein einheitlicher Kinderschutzbogen, der durch die Träger zu nutzen ist, soll entwickelt werden.

Eckdaten werden formuliert, die einzuhalten sind.

 

Herr Otto fragt, ob die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII vor Einbringung des Kinderschutzkonzeptes  in den Jugendhilfeausschuss beteiligt werden.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass das Kinderschutzkonzept  der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und dann im Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie im Ausschuss für Bildung und Sport beraten werden soll.

Schwierig ist hier die ausschussfreie Zeit nach der Kommunalwahl im Mai 2014. In dieser Zeit kann aber die Beteiligung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII erfolgen.

 

Herr Harder weist darauf hin, dass verschiedene größere Einrichtungen Probleme bezüglich der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes haben, da in großen Einrichtungen auch viele ehrenamtliche Initiativen arbeiten, die auch damit erreicht werden ssen. Dies sollte konzeptionell mit angedacht werden.

 

Frau Hübner bittet, die bereits abgegebenen Zuarbeiten zu berücksichtigen.

 

 

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