09.07.2014 - 7.10 Teilnahme an Bürgerbefragungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Krämer namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht.

 

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs gibt anschließend zur Kenntnis, dass die Überarbeitung der Hauptsatzung vorgesehen sei. Er schlägt vor, den Antrag in die Überarbeitung aufzunehmen, den Entwurf der Hauptsatzung im Hauptausschuss zu diskutieren und einen  Beschlussvorschlag in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2014 einzubringen.

 

Abstimmung:

Diese  Verfahrensweise wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung im September 2014 vorzulegen.

Ziel der Änderung soll sein, den ca. 5.500 in Potsdam lebenden AusländerInnen, die nicht EU-BürgerInnen sind, die rechtliche Teilnahme an Bürgerbefragungen zu ermöglichen.

 

Die Hauptsatzung ist im § 3 a wie folgt zu ändern:

 

Die Stadtverordnetenversammlung und der Hauptausschuss können in Angelegenheiten der Landeshauptstadt Potsdam eine Befragung aller EinwohnerInnen ab 16 Jahre, die ihren Erstwohnsitz in Potsdam haben, beschließen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=7641&TOLFDNR=90656&selfaction=print