27.08.2014 - 6.1 Bericht über die vorgenommenen bzw. eingeleitet...

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Eingangs erhält Herr Simon Wohlfahrt als Vertreter der Bürgerinitiative „r  ein Potsdam ohne Garnisonkirche“ das Rederecht. Er reicht eine Liste mit Maßnahmen aus, die die Stadt Potsdam aus Sicht der Bürgerinitiative ergreifen sollte, um auf die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche hinzuwirken und erläutert diese.

Anschließend verweist der Oberbürgermeister auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30. Juli 2014, mit dem er beauftragt wurde, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Stiftung aufzulösen. Damit gebe es schon allein einen Widerspruch, denn die Stadtverordnetenversammlung habe ihn zum einen beauftragt, die Stiftung zu gründen und nun diese aufzulösen. Deshalb habe er angekündigt, eine rechtliche Expertise anfertigen zu lassen, die nun vorliege.

Frau Krusemark erläutert die rechtliche Expertise, die der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

Darauf Bezug nehmend betont der Oberbürgermeister, dass er daraus ableitend den Antrag an sich gar nicht stellen könne, es aber mit der Aussicht, dass die anderen Kuratoriumsmitglieder diesen ablehnen müssen, weil sie sonst rechtswidrig handeln würden, tun werde. Da er nicht als Privatperson im Kuratorium vertreten ist, sondern als der von der Stadt beauftragte Vertreter, werde er den Antrag in der nächsten Kuratoriumssitzung, die noch vor dem 17.09.14 stattfinden werde, stellen. In der Sitzung der Stadtverordnetenver-sammlung am 17.09.2014 könne er über das Ergebnis berichten und auch darüber, wie in der Kuratoriumssitzung das Thema Bürgerdialog aufgegriffen und erörtert worden sei. Das deshalb, weil in den vergangenen Wochen deutlich geworden sei, dass diese Notwendigkeit bestehe und erkannt werden müsse, dass nicht die Stadt, sondern die Stiftung/der Stiftungsrat handelnder Akteur sei und den Diskussionsprozess führen müsse. Deutlich werde auch der erhebliche Diskussionsbedarf innerhalb der Kirche. Wenn kein ausdrücklicher Widerspruch seitens des Hauptausschusses bestehe, werde er so wie eben vorgetragen verfahren.

In der anschließenden Diskussion betont Herr Linke, dass eine Antragstellung an sichglich und auch gerechtfertigt sei. Die Stiftung bestehe nach Kirchenrecht und die Mitwirkung der Stadt widerspreche nach seiner Auffassung der Trennung zwischen Kirche und Staat. Deshalb sei eine Antragstellung auch ein Selbstschutz. Wenn der Oberbürgermeister den Bürgerwillen ernst nehme, sollte er dem Sitz in der Stiftung künftig fern bleiben.

Herr Schultheißhrt aus, dass die Kirche für das Vorhaben Bauherr sei und sich der Stiftung bediene, um Geld dafür zu sammeln. Die Stadtverordnetenversammlung habe an sich dabei kein Mitspracherecht oder andere Rechte. Da keine Möglichkeiten bestehen, sollte sich die Stadtverordnetenversammlung auch nicht weiter damit befassen.

Herr Dr. Scharfenberg widerspricht dem, denn sonst hätte die Mitgliedschaft der Stadt dort keinen Sinn. Der Diskussionsprozess um das Für und Wider gehe schon seit 1990 und nun gebe es einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und über 14.000 Unterschriften. Das große Interesse, über diese Sache zu diskutieren und die Garnisonkirche nicht zu wollen, sollte auch zur Kenntnis genommen werden. Er wirbt dafür, den Diskussionsprozess ernst zu nehmen und zu prüfen, ob sich die Stadt aus der Stiftung zurückziehe. In diesen Prozess sollte eine Bürgerbefragung einbezogen und sich mit den zu dabei zu stellenden Fragen beschäftigt werden. Die Garnisonkirche als Ort der Versöhnung brauche eine breite Akzeptanz.

 

Der Oberbürgermeister stellt abschließend fest, dass es heute um die Verdeutlichung der nächsten Schritte gehe und wie er sich als Vertreter der Stadt in der chsten Stiftungssitzung verhalten werde. Die Ergebnisse der nächsten Stiftungssitzung seien nun abzuwarten, um anschließend über das weitere Vorgehen zu diesem Thema ins Gespräch zu kommen.

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