26.11.2014 - 7.5 Festlegung der Unternehmensziele Pro Potsdam

Beschluss:
abgelehnt
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Der Oberbürgermeister spricht sich r die Ablehnung des Antrages aus. Die Unternehmensziele sind auf Grundlage des BalancedScorecardVerfahrens ausgerichtet. Eine Unternehmensausrichtung ändere sich nicht alle zwei Jahre. Eine Neuausrichtung müsse ohnehin von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Des Weiteren komme die ProPotsdam GmbH ihrer Berichterstattungspflicht nach.

 

Herr Linke erläutert die Intention des Antrags. Demnach solle die Stadtverordnetenversammlung sich am Anfang und am Ende der Wahlperiode mit den Unternehmenszielen befassen. Die ProPotsdam GmbH solle stärker als Instrument der Stadtverordnetenversammlung wahrgenommen werden.

 

Der Antrag wird mehrheitlich als nicht zielführend gar überflüssig betrachtet.

 

Der Antrag wird durch den Hauptausschuss abgelehnt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vertreter*innen der Stadt Potsdam in der Pro Potsdam GmbH werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass über die Unternehmensziele der städtischen Wohnungsgesellschaft mindestens alle zwei Jahre in der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden wird.

 

Der Oberbürgermeister soll die Stadtverordneten über die eingeleiteten Maßnahmen im März 2015 unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

13

Stimmenthaltung:

4

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=7671&TOLFDNR=92646&selfaction=print