10.12.2014 - 6.4 Informationen zum Ergebnis des vorläufigen Geri...

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Frau Krusemark berichtet über das Ergebnis des vorläufigen Gerichtsentscheides zum Schadensersatzprozess Luftschiffhafen. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Verjährungsfrist 2007 begann und die Schadensersatzansprüche somit bereits verjährt sind. Am 08.01.2015 soll die Entscheidung des Gerichtes verkündet werden. Danach wird im Hauptausschuss neu berichtet.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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