07.10.2014 - 4.4 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...

Beschluss:
vertagt
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Herr Prenzlow nimmt als Vertreter mehrerer Eigentümer im Gebiet des Bebauungsplanes das Rederecht wahr. Er informiert, dass hier städtischer Wohnungsbau erfolgen soll, zu dessen Umsetzung der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens erforderlich ist. Ein deutscher Investor benötigt bis zum Ende des Jahres hierfür Gewissheit. Der Standort in der Nähe des Campus sei gut; die Erschließungskosten würden vom Investor übernommen werden. Die Regelung erfolge über einen Erschließungsvertrag. Als Tischvorlage reicht er ein Schriftstück von Frau Angelika Prenzlow v. 28.9.14 aus, in welchem für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des B-Plan-Gebietes detailliert um eine zügige Beschlussfassung gebeten wird.

 

 

Herr Krause berichtet in seiner Funktion als Ortsvorsteher Golm, dass der OBR Golm am vorigen Donnerstag einstimmig folgenden Beschluss gefasst habe:

 

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 129 „rdlich In der Feldmark“ werden in einem Workshop mit Anwohnern, Eigentümern und dem Arbeitskreis „Die Feldmärker“ erörtert.

Der Workshop ist öffentliche durchzuführen. Der Ortsvorsteher wird mit der Durchführung des Workshops beauftragt.

Der Ortsbeirat wird über die Drucksache 14/SVV/0871 auf Grundlage der Ergebnisse des Workshop-Verfahrens entscheiden und etwaige Änderungsvorschläge zur Abwägung diskutieren.“

 

Herr Krause teilt mit, dass der OBR sich eindeutig für die Entwicklung des Gebietes ausgesprochen habe. Strittig sind jedoch die Binnenerschließung und die Ausgleichsmaßnahmen. Es gebe 3 Beteiligungen, die abzuwägen sind. Herr Krause merkt an, dass er mit fast jedem Grundstückseigentümer Kontakt hatte und mehrere Detailfragen offen sind. Die Klärung solle erfolgen, bevor die Beschlussfassung zum Bebauungsplan erfolgt. Er wiederholt, dass die entscheidenden Punkte die Verlagerung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Schmergow sind, obwohl Potential in Golm, z.B. in der Wublitzrinne vorhanden ist.

 

Er bittet dem Workshop eine Chance zu geben, um die Ergebnisse mit einfließen zu lassen.

 

 

Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag ein:

„Die StVV möge beschließen:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „Nördlich In der Feldmark“ ist zu ändern und um die für eine Nordanbindung der Planstraße B zur Straße Golmer Chaussee erforderliche Fläche zu erweitern. Die Nordanbindung ist als öffentliche Verkehrsfläche planerisch festzusetzen.

Der ergänzte Plan ist erneut öffentlich auszulegen.“

 

Herr Jäkel äußert, dass für die Umsetzung dieses Antrages eine erneute Auslegung erforderlich wäre und empfiehlt, die Überweisung in die Ortsbeiräte Golm und Eiche.

 

 

Herr Kirsch bestätigt, dass dann nochmals eine komplette Auslegung erforderlich sei und regt an, einen gesonderten B-Plan für diesen Straßenabschnitt auf den Weg zu bringen. Dem Änderungsantrag von Herrn Jäkel in dieser Form könne er nicht zustimmen.

 

 

Herr Jäkel äußert, dass er den letzten Satz seines Änderungsantrages folgendermaßen ergänzen würde:

….. oder in einen gesonderten Plan zu fassen.

 

 

Herr Goetzmann weist darauf hin, dass die Frage der Nordanbindung des Gebietes ein Musterbeispiel dafür ist, welches in einer mehrteiligen Planungswerkstatt mit den Betroffenen diskutiert worden ist. Alles ist im Verfahren sehr umfänglich diskutiert und geprüft worden, woraufhin eine Leitentscheidung der StVV zu diesen ganzen inhaltlichen Fragen getroffen worden ist.

Selbstverständlich steht es sowohl der neuen Stadtverordnetenversammlung als auch einem neuen Ortsbeirat frei, neue Festlegungen zu treffen, allerdings ist es für die Verwaltung außerordentlich schwierig, dann ein schlüssiges Verfahren zu erklären, da sie an die vorliegenden Beschlüsse der STVV gebunden ist. Die Verwaltung kann an dieser Stelle nicht aussagen, warum das Verfahren nicht abgeschlossen werden kann.

Aus dem Blickwinkel der Verwaltung ist die Vorlage entscheidungsreif, da es keine Punkte gibt, die in der Leitentscheidung nicht bereits beschlossen worden sind.

 

 

Herr Krause bekräftigt seine Meinung, dass im Dialog zu den noch bestehenden Konfliktpunkten eine Lösung gefunden werden kann. Auf 2-3 Monate Verzögerung sollte es hier nicht  ankommen.

 

 

Herr Linke spricht sich gegen ein weiteres Anhalten der Vorlage  aus.

 

 

Frau Hüneke macht aufmerksam, dass es hier nicht nur um Wohnraum, sondern auch um gewerbliche Flächen geht.

 

 

Herr Kneiding (Bereich Stadtentwicklung) erinnert an die im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Ordnung und ländliche Entwicklung vorgestellten Ausgleichspotentiale und geht anhand der Folien nochmals im Detail erläuternd darauf ein.

 

 

Herr Heuer erinnert, dass die Vorlage heute in 2. Lesung behandelt wird. Dies ist darin begründet, dass das entscheidende Votum des Ortsbeirates Golm noch nicht vorliegt. Im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung, sollte vor einer Entscheidung im SBV-Ausschuss das Votum aus dem Ortsbeirat abgewartet werden.

 

Herr Heuer stellt den GO-Antrag, über die Beschlussvorlage erst wieder zu sprechen, wenn das abschließende Votum des Ortsbeirates vorliegt. Dies sollte in spätestens 2 Monaten vorliegen.

 

Herr Jäkel spricht für den GO-Antrag.

Herr Kirsch spricht dagegen. Er ist der Auffassung, dass der OBR sich bereits geäußert habe, nämlich in der Form, einen Workshop durchführen zu wollen. Dies ist auch als Votum anzusehen, die Entscheidung trifft nicht der SBV-Ausschuss sondern letztendlich die Stadtverordnetenversammlung.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt den GO-Antrag auf Vertagung bis zur Vorlage des OBR-Votums in maximal 2 Monaten abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 4/3/0

 

 

Frau Hüneke macht im Nachgang aufmerksam, dass wenn der Workshop wie von Herrn Krause ausgesagt am 17.10.14 durchgeführt wird das OBR-Votum noch vor der STVV im November 14 vorgelegen hätte. Sie bedauert, das nicht vor der Abstimmung des GO-Antrages geäert zu haben.

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Anlagen zur Vorlage