09.09.2015 - 8.37 Neubesetzung des Aufsichtsrates der Energie und...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der vorliegende Antrag wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf zur Kenntnis genommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gem. § 41 (6) BbgKVerf wird der Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) neu besetzt.