09.09.2015 - 8.41 Neubesetzung des Aufsichtsrates Klinikum Ernst ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der vorliegende Antrag wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf zur Kenntnis genommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gem. § 41 (6) der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wird der Aufsichtsrat vom Klinikum Ernst vom Bergmann neu besetzt.