21.01.2015 - 7 Sonstiges

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Rechenzentrum:

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die Diskussion bezüglich der Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums. Mit denen, die Interesse geäert haben, entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt zu bekommen, beabsichtige er, im Februar Gespräche aufzunehmen. Gleichzeitig wolle er aber dem Eindruck widersprechen, dass die Räume kostenlos zur Verfügung gestellt werden können. Derzeit gebe es Mieteinnahmen von 30.000 Euro jährlich und da es sich um Treuhandvermögen handele, müsse der Kaufpreis refinanziert werden außerdem entstehen Betriebskosten. Er gehe von einem Nutzermix aus, so dass auch Räume für die Kreativwirtschaft zur Verfügung stehen sollen. Definitiv ausgeschlossen seien Veranstaltungen, da diese nicht in Einklang mit den Brandschutzvorschriften zu bringen seien. Um diese herzustellen, wären Investitionen nötig. Nicht zuletzt gehe er davon aus, dass die Nutzung im Rahmen der Selbstverwaltung organisiert werde. All das bedarf einer Einigung und eines Konzeptes und das sei mit den Beteiligten abzustimmen.

Auf Nachfrage informiert er, dass hier 5.000 m² Nutzfläche zur Verfügung stehen, die bislang ausschließlich als Verwaltungsgebäude genutzt wurden und, dass bis Mitte des Jahres mit dem Auszug der bisherigen Nutzer zu rechnen sei.

 

Minsk-Interessenbekundungsverfahren

 

Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, welche Spielräume es bezüglich der Nutzung des ehemaligen Minsk als Kita gebe und wie das mit der Kita-Bedarfsplanung geregelt werde.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass er für heute keine Beschlussfassung über das Interessenbekundungsverfahren empfehlen werde. Eine Rolle spiele hier nicht nur die Kita-Bedarfsplanung, sondern auch der Kaufpreis, die Investitionskosten und die daraus resultierenden Tagessätze. Erst wenn alle diese Komponenten übereinstimmen, können die Nachnutzung als Kita weiter verfolgt und Lösungen gefunden werden. Dazu gebe es Anfang Februar einen Gesprächstermin mit dem Landessportbund (LSB).

Herr Dr. Scharfenberg   verweist darauf, dass das Interessenbekundungs-verfahren nicht mit der Auflage des Erlöses von 1,5 Mio. Euro gestartet worden sei. Er habe den Eindruck, dass das jetzige Angebot nicht passe.

Der Oberbürgermeister entgegnet nachdrücklich, dass an den Investor verkauft werde, der sein Projekt finanzieren und refinanzieren könne. Die 1,5 Mio. Euro erwarte er „bar auf den Tisch des Hauses“ als Mindesterlös, der  bekanntermaßen für den Badneubau benötigt werde. Liege der Erlös her, werden sich auch die Kosten für den Badneubau reduzieren.

 

Standort eines Asylbewerberheimes in der David-Gilly-Straße

 

Frau Müller-Preinesberger verweist auf die für die nächste Sitzung der Stadtver-ordnetenversammlung vorliegende Beschlussvorlage (15/SVV/0028) mit der der Beschluss (14/SVV/1013) geänderte werden solle. Hintergrund ist, dass das unter Punkt 5 genannte Grundstück im Reiherweg nicht genutzt werden könne, weil bei der konkreten Logistikplanung festgestellt wurde, dass die Wohnmodulanlage nicht in kleine Transportpakete geteilt werden könne und die enge Zuwegung für die komplette Wohnmodulanlage nicht ausreiche. Deshalb solle nunmehr das städtische Grundsck in der David-Gilly-Straße zur Fchtlingsunterbringung genutzt werden.

Auf die Nachfrage, wann eine Bürgerversammlung dazu durchgeführt werde, bittet der Oberbürgermeister Frau Müller-Preinesberger, den Termin alsbald konkret festzulegen, in der Annahme der Zustimmung der Stadtverordnetenver-sammlung zu diesem Vorhaben.

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