14.09.2016 - 8.57 Potsdamer Mitte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.57
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 14.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
16/SVV/0562 Potsdamer Mitte
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein und verweist in seinen Ausführungen auf die als Tischvorlage ausgereichte neue Fassung, in der alle von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen bis auf den Punkt 3 übernommen worden seien.
Anschließend bringt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE den ebenfalls als Tischvorlage ausgereichten Änderungsantrag ein und bittet den Punkt 3 mit dem Wortlaut:
„Es ist zu prüfen, ob und wie Teile des FH-Gebäudes erhalten, mit einer öffentlichen Funktion versehen und in das Gesamtkonzept eingepasst werden können.“
separat abzustimmen.
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Finken beantragt namens der Fraktion CDU/ANW, im Punkt 5 der neuen Fassung, 3. Zeile, einzufügen:
„…oder dessen räumliche Verlagerung ist seitens der Landeshauptstadt Potsdam frühestens dann zu….“
Ergänzungsantrag:
Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Punkt 3 der neuen Fassung, 2. Satz einzufügen:
„…Realisierbarkeit und des wirtschaftlichen und wohnungspolitischen Vorteils…“
Der Oberbürgermeister übernimmt die von der Fraktion CDU/ANW und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Änderungen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Kube beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE die Überweisung in den Hauptausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.
Abstimmung:
Die Überweisung in den Hauptausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 5 Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Der Punkt 3 des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anschließend wird die neue Fassung mit den vom Oberbürgermeister übernommenen Ergänzungen der Fraktionen CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Im Ergebnis der Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten, Argumenten und Zielen der Diskussion im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte sind folgende Anpassungen des Leitbautenkonzeptes (DS 10/SVV/0412 und DS 16/SVV/0269) sowie des Vorgehens zur Umsetzung des Masterplans Lustgarten (DS 16/SVV/0053) vorzubereiten:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedingungen der Grundstücksvergabe dahingehend zu überprüfen, wie bei fester Vorgabe des gutachterlich festgestellten Verkehrswertes die Auswahlentscheidung in einem ausgewogenen Verhältnis von
- Qualität des Bau- und Nutzungskonzeptes
und
- Beitrag zur Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum
ausgestaltet werden kann. Die Höhe des Kaufpreisangebots soll nicht mehr auswahlbestimmend sein. Das Grundstücksvergabeverfahren soll so konzipiert sein, dass die Vergabe eines der beiden Blöcke auf dem Grundstück der Fachhochschule an eine wohnungsgenossenschaftliche Bietergemeinschaft erlaubt und privilegiert wird. Dafür sind die entsprechenden Rahmenbedingungen, insbesondere der Verzicht auf kleinteilige Vergabe, so zu sichern, dass eine parzellenspezifische Gestaltungswettbewerbssituation aufrechterhalten bleibt.
Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende 2016 ein entsprechender Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen.
- Es ist zu prüfen, ob die Grundstücke für die Blöcke III und IV nicht durch Verkauf, sondern durch Erbbaurechte veräußert werden können.
- Das Grundstück Am Alten Markt 10 / Am Kanal 48/49 verbleibt dauerhaft im Eigentum der Pro Potsdam und wird um die für die Realisierung des Blocks V der Potsdamer Mitte notwendigen Grundstücksflächen arrondiert. Nur wenn der Nachweis der wirtschaftlichen Realisierbarkeit und des wirtschaftlichen und wohnungspolitischen Vorteils gegenüber einer Sanierung geführt worden ist, ist nach dem Abbruch des Bestandsgebäudes (DS 12/SVV/0386) die Neubebauung nach Maßgabe des Leitbautenkonzeptes durch die Pro Potsdam GmbH unter Ausschöpfung der Wohnungsbauförderung des Landes Brandenburg zu realisieren. Dabei soll mindestens die gleiche Wohnungskapazität wie bisher entstehen und durch Belegungsbindungen unter sozialen Gesichtspunkten leichter zugänglich gemacht werden. Soweit die Festlegungen in den Ziffern 2 und 4 des Beschlusses 12/SVV/0386 dieser Verfahrensweise entgegenstehen, werden sie aufgehoben.
- Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand aus Bedarfen in der Potsdamer Mitte notwendige Infrastruktureinrichtungen, deren Betrieb gesichert refinanziert ist, sind auf eine Einpassung in die Blöcke IV und V hin zu untersuchen. Dies gilt insbesondere für eine Kindertageseinrichtung.
- Die Landeshauptstadt Potsdam stellt alle Bemühungen zum Erwerb des Mercure mit dem Ziel des Abrisses des Hotelgebäudes ein. Eine Diskussion über die Zulässigkeit einer Umgestaltung des Hotelgebäudes oder dessen räumliche Verlagerung ist seitens der Landeshauptstadt Potsdam frühestens dann zu führen, wenn der Eigentümer das Hotel im derzeitigen baulichen Zustand nicht mehr weiter betreiben möchte.
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst die Maßnahmen der Stufen 1 und 2 des Masterplans Lustgarten (Teilflächen A, D und F sowie C) dahingehend weiter zu präzisieren und zu klären, ob und wie eine Aufnahme in den Umsetzungsplan der Sanierungsmaßnahme Potsdamer Mitte die Bestätigung des Fördermittelgebers erlangen kann. Bis zur Vorlage der Ergebnisse bleibt der Finanzierungsvorbehalt der Beschlussfassung zur DS 16/SVV/0053 ausdrücklich bestehen.
Anlagen zur Vorlage
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