07.12.2016 - 5.6 Abfallgebührensatzung 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Mi., 07.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung in der Satzung zuzustimmen:
Geänderter Absatz (7) des § 1 Gebührentatbestand der Satzung:
(7)
Die Erstgestellung von Abfallbehältern bei Neuanmeldung eines Grundstückes sowie die Abholung der gesamten Abfallbehältergestellung bei Abmeldung eines Grundstückes sind gebührenfrei, ebenso die Erstgestellung einer Biotonne. Ein einmaliger Wechsel der Behältergestellung oder des Entleerungsrhythmus je Grundstück und Kalenderjahr bleibt gebührenfrei. Für jeden weiteren Wechsel der Behältergestellung von Rest- und Bioabfallbehältern (Änderung der Behälteranzahl-/größe, des Entleerungsrhythmus, des Voll-/Teilservices) auf dem Grundstück wird eine Behälterwechselgebühr erhoben.
Der Ausschuss für Finanzen (ff) empfiehlt, der Vorlage mit der Änderung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Satzungsänderung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die so geänderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Anlagen zur Vorlage
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1
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37,2 kB
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62,9 kB
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3
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87 kB
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4
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582,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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312,1 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,1 kB
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