07.12.2016 - 10.20 Ergänzung der Stadtordnung § 8 "Mitführen von T...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Herrn Schubert, eingebracht.

 

Änderungsantrag:

Der Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Herr Schubert, beantragt die Streichung der letzten Zeile und die Änderung wie folgt:

 

Die Absätze 1 und 2 gelten hinsichtlich der Verpflichtung zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen nicht für Hundeführer von Blinden- bzw.  Assistenzhunden, die in  Begleitung der zu unterstützenden Personen zweckentsprechendem Einsatz sind.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion Bürgerbündnis-FDP, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 16/SVV/0775 in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

 

Anschließend wird der Antrag in der so geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) vom 04.06.2003 wird im

§ 8 Mitführen von Tieren und Leinenpflicht“ wie folgt ergänzt:

 

Die Absätze 1 und 2 gelten hinsichtlich der Verpflichtung zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen nicht für Hundeführer von Blinden- bzw.  Assistenzhunden, die in zweckentsprechendem Einsatz sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8520&TOLFDNR=107343&selfaction=print