07.12.2016 - 19 Bezahlbares Wohnen auf Höchstgebot anrechnen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird namens der Fraktionen SPD und Bünsnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten Heuer eingebracht und anschließend zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der pro potsdam aufgefordert, dem Unternehmen ab sofort die Möglichkeit einzuräumen, bei Wohnungsverkäufen zum Höchstgebot den Bietern freiwillige zusätzliche Selbstverpflichtungen zu Maßnahmen für Bezahlbares Wohnen“ wie z.B. Mietpreis- und Belegungsbindungen, auf das Höchstgebot anzurechnen.

 

Die Gesellschaft soll den Mietern oder einer von den Mietern dominierten juristischen Person den Erwerb der Immobilie zu Vorzugskonditionen anbieten dürfen. Dafür erhält die Gesellschaft den Spielraum, vom Höchstgebot einen Abschlag unter folgenden Prämissen vorzunehmen:

        der Kaufpreisabschlag wird auf 5% des Höchstgebots beschränkt

        der gutachterlich festgestellte Wert darf in keinem Fall unterschritten werden

        als Gegenleistung für den Abschlag haben sich die Käufer zur Gewährung von Sozialbindungen zu verpflichten

        der Wert der Sozialbindungen muss rechnerisch mindestens dem Kaufpreisabschlag entsprechen

        die Sozialbindung hat sich nach der Bedürftigkeit der Mieter (WBS-Berechtigung) oder nach der Verfügbarkeit von leer stehenden, vermietbaren Wohnungen (Einräumung eines Belegungsrechts für die LHP) zu richten

        die Sozialbindung ist grundbuchlich zu sichern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8520&TOLFDNR=107917&selfaction=print