08.11.2017 - 6.11 Beratung von Anträgen - Voten der Ortsbeiräte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung und Ergänzung zuzustimmen:

 

Anträge, die durch die SVV in einen oder mehrere Ortsbeiräte überwiesen werden, werden sollten in dem federführenden Fachausschuss erst abschließend beraten werden, wenn die entsprechenden Ortsbeiräte die Möglichkeit hatten sich mit den Anträgen zu befassen. In dringenden Fällen kann der Hauptausschuss die Voten der Ortsbeiräte und des federführenden Fachausschusses abschließend zusammenfassen.

 

Zum Jahresende 2018 sollte dann überprüft werden, ob hier ggf. doch noch weitergehender Handlungsbedarf besteht.

 

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Anträge, die durch die SVV in einen oder mehrere Ortsbeiräte überwiesen werden, sollten in dem federführenden Fachausschuss erst abschließend beraten, wenn die entsprechenden Ortsbeiräte die Möglichkeit hatten sich mit den Anträgen zu befassen. In dringenden Fällen kann der Hauptausschuss die Voten der Ortsbeiräte und des federführenden Fachausschusses abschließend zusammenfassen.

 

Zum Jahresende 2018 sollte dann überprüft werden, ob hier ggf. doch noch weitergehender Handlungsbedarf besteht.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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